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DOI:
https://doi.org/10.57773/hanet.v14i2.630Abstract
Der Beitrag untersucht Hannah Arendts Urteilstheorie mit Blick auf die Frage, wie das Urteilen politisch wirksam wird. Dabei rekonstruiere ich zunächst die epistemische Struktur des Urteilens sowie dessen diskursive Form. Aus seinem Vollzug als öffentlicher Meinungsstreit ist die politische Wirksamkeit des Urteilens zu verstehen, und zwar in zwei Hinsichten. Zum einen entsteht im Urteilsgeschehen Macht, und zwar in dem Maße, in dem hinsichtlich einer Angelegenheit Übereinstimmung in der Meinung erzielt wird. Zum anderen lassen sich mit Arendt performative Kräfte des Urteilens beschreiben. Denn im Urteilsgeschehen werden die Konturen der politischen Wirklichkeit, politischer Gemeinschaft und politischer Subjektivität mitgeprägt, auch wenn diese nicht explizit Gegenstand des Meinungsstreits sind. So verstanden, besteht die politische Bedeutung des Urteilens nicht nur darin, praktische Orientierung zu verschaffen und Ereignissen Sinn abzuringen, sondern auch darin, Macht zu erzeugen und die politische Welt zu formen.
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