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Ausgabe 2, Band 14 – Dezember 2025

Empirische Beispiele: das Urteilen in einer menschlichen Gemeinschaft1

Samantha Fazekas


»Also still und ruhig, Sokrates, wirst du nicht imstande sein, nach deiner Verweisung zu leben?« Das ist nun wohl am allerschwersten manchem von euch begreiflich zu machen. Denn wenn ich sage, das hieße, dem Gotte ungehorsam sein, und deshalb wäre es mir unmöglich, mich ruhig zu verhalten, so werdet ihr mir nicht glauben, als meinte ich etwas anderes als ich sage. Und wenn ich wiederum sage, dass ja eben dies das größte Gut für den Menschen ist, täglich über die Tugend sich zu unterhalten und über die andern Gegenstände, über welche ihr mich reden und mich selbst und andere prüfen hört, ein Leben ohne Selbsterforschung aber gar nicht verdient, gelebt zu werden, das werdet ihr mir noch weniger glauben, wenn ich es sage.

Platon (Apologie 37e – 38a)

Abstract

Dieser Beitrag stützt Hannah Arendts Behauptung, dass die Bildung von Geschmacksurteilen nur in einer menschlichen Gemeinschaft möglich ist. Ausgehend davon wird die Überzeugung, dass Arendt die Kantische Auffassung des Gemeinsinns als weltliches Phänomen missdeutet, bestritten. Viele Forscher:innen sind sich einig, dass Arendt Kants Auffassung des Gemeinsinns missdeutet, indem sie behauptet, dass die Bildung von Geschmacksurteilen von den Perspektiven konkreter Personen abhängig ist (Beiner (1992; 2001), Degryse (2011), Loidolt (2018), Norris (1996), und Yar (2000)).

Im Gegensatz dazu wird argumentiert, dass die Bildung von Geschmacksurteilen tatsächlich von der Präsenz der anderen geprägt ist. Ausgegangen wird dazu von DeCarolis Lesart der reflektierenden Urteilskraft. Es wird gezeigt, dass Kant selbst die a priori-Geltung des Gemeinsinns unterminiert, welche seinen Bezug auf empirische Beispiele zugrunde liegt. Und zwar insinuiert Kant, dass empirische Beispiele von gutem Geschmack als Vorbilder zur Erfüllung der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile dienen. Dabei legt Kant anscheinend selbst die Möglichkeit frei, die Perspektiven konkreter Personen bei der Urteilsbildung miteinzubeziehen. Das bedeutet, dass Arendts Interpretation des Gemeinsinns doch nicht weit von der Kantischen Auffassung abweicht.

Jedoch übersieht DeCaroli, dass empirische Beispiele für Arendt dieselbe Funktion bei der Bildung politischer Urteile besitzen. Daher ist das Ziel dieses Beitrags, DeCarolis Lesart der reflektierenden Urteilskraft weiterzuentwickeln. Dementsprechend wird geschildert, dass analog zu Kants empirischen Beispielen, aktualisierte politische Prinzipien als weltliche Beispiele gelten, welche wiederum Vorbilder zur Herleitung der Allgemeingültigkeit politischer Urteile abgeben. Diese Lesart lässt sich durch Arendts Bezug auf die amerikanischen Revolutionär:innen begründen: Arendts Erachtens stützten sie sich auf historische Beispiele, um die politische Freiheit zu realisieren.

Durch diese Analyse wird deutlich, dass das Urteilen den Abgrund der Freiheit, der von dem Wollen hervorgebracht wird, überbrückt. Dies führt mich zu dem Schluss, dass Kants reflektierende Urteilskraft das Potenzial hat, Arendts Konzeption des Lebens des Geistes mit der des tätigen Lebens zu vereinen. Somit bietet die vorgestellte Lesart von Arendts Interpretation von Kants Verwendung empirischer Beispiele einen möglichen Weg an, das Wollen und das Urteilen mit der politischen Beteiligung zu vereinen.

Einleitung

Das Anliegen dieses Beitrags ist, Hannah Arendts Behauptung, dass die Bildung von Geschmacksurteilen nur in einer menschlichen Gemeinschaft möglich ist, zu stützen. Arendts Behauptung hängt damit zusammen, dass Kant den Gemeinsinn als die Bedingung für die Möglichkeit der Bildung von Geschmacksurteilen bezeichnet (KdU: B 68, A 67). Kant zufolge fundiert der Gemeinsinn die Fähigkeit aller Subjekte, die möglichen Geschmacksurteile anderer zu antizipieren. Arendt nimmt dies als Hinweis dafür, dass die Bildung und die Gültigkeit ästhetischer Urteile von einer menschlichen Gemeinschaft abhängen (Arendt 2021a, 114-15). „Man urteilt“, so Arendt, „immer als ein Mitglied in einer Gemeinschaft, geleitet von seinem gemeinschaftlichen Sinn, seinem sensus communis“ (ebd., 117).

Jedoch ist Arendts Interpretation des Gemeinsinns weitgehend umstritten. Zum Beispiel argumentieren Villa und Muldoon, dass Arendts Lesart der reflektierenden Urteilskraft „idiosynkratisch“ ist (Villa 1992, 276; Muldoon 2016, 122-23). Weiterhin ist Weidenfeld der Meinung, dass Arendt „eine kreative Zerstörung von Kants Texten unternimmt“ (Weidenfeld 2012, 254), wobei sie „eine empirische Gemeinschaft und Pluralität in Kant hineinliest, wo sie nicht zu finden sind“ (Weidenfeld 2012, 261).2 Dies führt andere Forscher:innen, wie zum Beispiel Beiner (1992; 2001), Degryse (2011), Loidolt (2018), Norris (1996), und Yar (2000), zu dem Schluss, dass Arendt die Kantische Auffassung des Gemeinsinns „empirisiert“, d.h. als weltliches Phänomen missdeutet.

Diese Interpretation lässt sich dadurch begründen, dass der Kantische Gemeinsinn bloß einem a priori-Prinzip entspricht, welches sicherstellt, dass alle vernunftfähigen Wesen dieselben Vermögen der Einbildungskraft und des Verstandes besitzen, die für die Bildung von Geschmacksurteilen notwendig sind. Daher lässt sich der Gemeinsinn als die transzendentale Bedingung für die Möglichkeit der Bildung von Geschmacksurteilen charakterisieren. Folglich werden Geschmacksurteile durch denselben kognitiven Prozess gebildet, und zwar durch die „Zusammenstimmung“ (KdU: B 146, A 144) der Einbildungskraft und des Verstandes. Da sich alle Subjekte auf demselben kognitiven Prozess beziehen, um Geschmacksurteile zu bilden, sind sie auch dazu fähig, die möglichen Geschmacksurteile anderer zu antizipieren. Somit können sich alle vernunftfähigen Wesen die Perspektiven der anderen vorstellen und ihre eigenen Urteile mit ihnen in Vergleich setzen (KdU: B 157, A 155).

Das bedeutet, dass die Gültigkeit ästhetischer Urteile durch die Berücksichtigung von anderen möglichen Perspektiven sichergestellt wird. Die Fähigkeit, mögliche Geschmacksurteile anderer zu erdenken, bezeichnet Kant als die „erweitert[e] Denkungsart“ (KdU: B 160, A 158). Das Problem jedoch ist, dass Geschmacksurteile in einer imaginären Gemeinschaft idealer vernunftfähiger Wesen (KdU: B 143, A 141) gebildet werden, da Subjekte bloß die möglichen Urteile anderer mit in Betracht ziehen. Demzufolge scheint die Kantische Deutung des Gemeinsinns nicht mit der Arendtschen Deutung übereinzustimmen. Auf den ersten Blick scheint Arendt den Gemeinsinn als weltliches Phänomen zu missdeuten,3 da nicht konkrete Personen ihre Geschmacksurteile öffentlich mit anderen diskutieren, sondern nur Subjekte die möglichen Geschmacksurteile anderer antizipieren.

Im Gegensatz dazu soll hier das Anliegen verfolgt werden, Arendts Annahme, dass die Urteilsbildung in einer „Weltgemeinschaft“ (Arendt 2021a, 117) stattfindet, zu stützen. Ausgegangen wird dazu von DeCarolis Lesart der reflektierenden Urteilskraft. DeCaroli argumentiert, dass Arendts Interpretation des Gemeinsinns „plausibel“ ist (DeCaroli 2007, 362),4 da Kant selbst die a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft unterminiert. Und zwar, indem Kant empirische Beispiele von „bewährte[m] Geschmack“ (KdU: B 53, 54, A 53) als „Muster“ (KdU: B 138, 139, A 137) zur Erfüllung der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile bestimmt. Das bedeutet, dass die Urteilsbildung tatsächlich in einer menschlichen Gemeinschaft realisiert wird, da empirische Beispiele von Gemeinschaftsgruppen geprüft und „bestätigt“ werden (DeCaroli 2007, 378).

Dies führt mich zu dem Schluss, dass Arendt die Kantische Auffassung des Gemeinsinns doch nicht als empirisches Phänomen missdeutet.5 Anscheinend legt Kant selbst die Möglichkeit frei, die Perspektiven konkreter Personen und Gemeinschaftsgruppen bei der Urteilsbildung miteinzubeziehen. Das bedeutet, dass Arendts Interpretation des Gemeinsinns nicht weit von der Kantischen Auffassung abweicht. Offensichtlich war Arendt doch auf der richtigen Spur: Die Urteilsbildung kann tatsächlich nur in einer menschlichen Gemeinschaft realisiert werden. Jedoch übersieht DeCaroli, dass für Arendt weltliche Beispiele dieselbe Funktion bei der Bildung politischer Urteile besitzen.6 Daher ist das Ziel dieses Beitrags, DeCarolis Lesart der reflektierenden Urteilskraft weiterzuentwickeln. Dementsprechend wird geschildert, dass analog zu Kants empirischen Beispielen, aktualisierte politische Prinzipien als weltliche Beispiele gelten können, welche wiederum „Richtlinien“ zur Herleitung der Allgemeingültigkeit politischer Urteile abgeben (Arendt 2020, 125). Arendt scheint diese Lesart anzudeuten, indem sie schildert, wie die amerikanischen Revolutionär:innen sich auf historische „Leitbeispiel[e]“ (Arendt 1978, 204; 430) stützen mussten, um die politische Freiheit realisieren zu können.

Um Arendts Lesart des Gemeinsinns zu fundieren, wird zuerst Kants Unterminierung der a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft erörtert, welche seinen Bezug auf empirische Beispiele zugrunde liegt. Weiterhin wird argumentiert, dass die Einarbeitung empirischer Beispiele bei der ästhetischen und politischen Urteilsbildung die Autonomie des Subjekts nicht unterläuft, sondern sie eher verstärkt. Und zwar führt die Rücksichtnahme auf die Perspektiven konkreter Personen und Gemeinschaftsgruppen zur Erfindung eines neuen Urteils, welche die eigenständige Fähigkeit, Geschmacksurteile zu bilden, verstärkt. Zudem wird verdeutlicht, dass weltliche Beispiele dieselbe Rolle bei der politischen Urteilsbildung wie bei der Bildung von Geschmacksurteilen spielen. Nach einer Skizzierung von Arendts Konzeption politischer Prinzipien wird argumentiert, dass der Zugriff auf aktualisierte politische Prinzipien einen möglichen Weg bereitstellt, das Wollen mit dem Urteilen, und sogar das Urteilen mit dem Handeln, zu vereinen. Diese Analyse führt mich zu dem Schluss, dass Kants reflektierende Urteilskraft das Potenzial hat, Arendts Konzeption des Lebens des Geistes mit der des tätigen Lebens zu vereinen.

1. Kants Deutung empirischer Beispiele

1.1. Kants Unterminierung der a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft

Um zu beweisen, dass Arendt doch auf der richtigen Spur war, wird zuerst DeCarolis Lesart der reflektierenden Urteilskraft vorgestellt, welche mit meinen eigenen Ergänzungen bereichert wird. Ich schließe mich DeCaroli an, dass Arendts Interpretation des Gemeinsinns von vielen Forscher:innen missverstanden wird (DeCaroli 2007, 374). Und zwar zeigt DeCaroli, dass Arendt vorhatte, sich Kants Deutung empirischer Beispiele zuzuwenden, um ihre weltliche Interpretation des Gemeinsinns zu stützen (DeCaroli 2007, 362). So deutet Arendt an, dass empirische Beispiele zur Erlangung der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile beitragen (Arendt 2021a, 118).

Sie erklärt:

In der Kritik der Urteilskraft, d.h. bei der Behandlung der reflektierenden Urteile, wo man nicht ein Besonderes einem Begriff unterordnet, hilft einem das Beispiel in der gleichen Weise, in der das Schema half, den Tisch als Tisch zu erkennen. Die Beispiele leiten und führen uns, und das Urteil nimmt dadurch »exemplarische Gültigkeit« an (ebd., 129).

Genauso wie Arendt nicht die Möglichkeit hatte, die genaue Rolle empirischer Beispiele bei der Urteilsbildung auszuarbeiten, da ihre Urteilstheorie ungeschrieben geblieben ist, hat Kant sie auch nicht vollständig erläutert. Kant bezieht sich nur ansatzweise auf empirische Beispiele im §32 der Kritik der Urteilskraft (DeCaroli 2007, 378).

Kants Hinweis auf empirische Beispiele bei der Urteilsbildung ist sehr verwunderlich, da er aus einer Arendtschen Perspektive dabei selbst die a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft unterminiert. Eigentlich muss die Gültigkeit ästhetischer Urteile von einem a priori-Prinzip gewährleistet werden (d.i. von dem Gemeinsinn), weil die Autonomie des Geschmacks ansonsten beeinträchtigt wird. Kant räumt sogar ein, dass die Rücksicht auf empirische Beispiele „Quellen des Geschmacks a posteriori anzuzeigen, und die Autonomie desselben in jedem Subjekte zu widerlegen [scheint]“ (KdU: B 138, 139, A 137). Trotzdem ist Kants Wende zu empirischen Beispielen verständlich. Bei der Erreichung der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile gibt es keinen anderen Rekurs als sich an Beispiele von „bewährte[m] Geschmack“ zu richten, da es keine anderen Regeln zur Beurteilung der Schönheit und der Hässlichkeit gibt (vgl. DeCaroli 2007, 378).

Kant erklärt:

Aber unter allen Vermögen und Talenten ist der Geschmack gerade dasjenige, welches, weil sein Urteil nicht durch Begriffe und Vorschriften bestimmbar ist, am meisten der Beispiele dessen, was sich im Fortgange der Kultur am längsten in Beifall erhalten hat, bedürftig ist, um nicht bald wieder ungeschlacht zu werden, und in die Rohigkeit der ersten Versuche zurückzufallen (KdU: B 140, A 138, 139).7

Somit insinuiert Kant, dass empirische Beispiele bei der Erlangung der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile eine Rolle spielen. Kants Rekurs auf empirische Beispiele hängt damit zusammen, dass es keine Begriffe a priori für die Beurteilung der Schönheit und der Hässlichkeit gibt (KdU: B 53, 54, A 53). Die reflektierende Urteilskraft zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine autonome Regel erstellt, um ästhetische Eigenschaften von Objekten zu beurteilen. Wie schon erwähnt, werden Geschmacksurteile durch die „Zusammenstimmung“ (KdU: B 146, A 144) der Einbildungskraft und des Verstandes gebildet. Diese Zusammenstimmung erzeugt einen „Gemütszustan[d]“ (KdU: B 27, 28, A 27, 28) entweder der Lust oder der Unlust (KdU: B 36, 37, A 36). Dementsprechend werden Objekte ausgehend von dem Gemütszustand des „Wohlgefallen[s]“ als schön und des „Mißfallen[s]“ (KdU: B 137, A 135, 136) als hässlich eingeschätzt. Dass bedeutet, dass diese Gemütszustände als autonome Urteile zur Beurteilung ästhetischer Eigenschaften gelten (vgl. Pluhar 1987, lx-lxi).

Kant zufolge tragen Geschmacksurteile eine allgemeine oder „exemplarische Gültigkeit“ (KdU: B 68, A 67). Da alle Subjekte Geschmacksurteile auf ein und demselben Weg bilden, sind sie nicht nur dazu fähig, die entsprechenden Gemütszustände zu empfinden, sondern auch die möglichen Gemütszustände anderer zu erdenken (KdU: B 158, 159, A 156, 157). Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle vernunftfähigen Wesen denselben Gemütszustand empfinden und anschließend dasselbe Geschmacksurteil bilden werden (KdU: B 62, A 61). Vielmehr sind Geschmacksurteile exemplarisch: Sie deuten ein mögliches Urteil an, das andere Subjekte auch bilden könnten. Weiterhin ist es auch möglich, sich vorzustellen, dass andere mögliche Subjekte genau den entgegengesetzten Gemütszustand empfinden könnten. Zum Beispiel kann ich mir vorstellen, dass bei der Betrachtung eines Kunstwerks jemand anderes den Gemütszustand der Unlust empfinden und das Kunstwerk als hässlich beurteilen könnte, obwohl ich selbst den Gemütszustand der Lust empfinde und das Kunstwerk schön finde.

Somit konstituiert die Zusammenstimmung der Gemütsvermögen den Ausgangspunkt der erweiterten Denkungsart: Jedes Subjekt kann sich an die Stelle eines anderen versetzen (KdU: B 158, 159, A 156, 157). Weiterhin werden dadurch alle vernunftfähigen Wesen in einer imaginären Gemeinschaft vereint, wodurch individuelle Geschmacksurteile mit anderen möglichen Geschmacksurteilen verglichen werden können. Beispielsweise könnte ich mein Geschmacksurteil, „Das Kunstwerk ist schön“, mit anderen möglichen Geschmacksurteilen vergleichen, die von meiner eigenen Meinung abweichen. Durch diese imaginäre Debatte kann ich nun die Gültigkeit meines Urteils abwägen und es dementsprechend entweder beibehalten oder in Frage stellen.8

Jedoch wie die oben zitierte Textstelle beweist, wird die Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile nicht nur von der Autonomie des Subjekts her gewährleistet, sondern auch durch den Vergleich an empirischen Beispielen. Zwar ist Kants Unterminierung der a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft überraschend, jedoch fundiert er dabei Arendts Lesart des Gemeinsinns als weltliches Phänomen. Und zwar deutet Kant an, dass die Gültigkeit ästhetischer Urteile nicht nur von einer imaginären Gemeinschaft von vernunftfähigen Wesen, sondern auch von einer weltlichen Gemeinschaft abhängig ist. Dies liegt daran, dass empirische Beispiele von Gemeinschaftsgruppen geprüft und „bestätigt“ werden (DeCaroli 2007, 378).

Die Art der Beispiele, auf die sich Kant besinnt, sind anerkannte Maßstäbe des exemplarischen Geschmacks, die von der Tradition festgelegt werden, wie z.B. von der literarischen Tradition, der Religion oder von der traditionellen Kunst. Kant erklärt:

Daß man die Werke der Alten mit Recht zu Mustern anpreiset und die Verfasser derselben klassisch nennt, gleich einem gewissen Adel unter den Schriftstellern, der dem Volke durch seinen Vorgang Gesetze gibt: scheint Quellen des Geschmacks a posteriori anzuzeigen und die Autonomie desselben in jedem Subjekte zu widerlegen (KdU: B 138, 139, A 137).9

Kant suggeriert, dass kollektiv geteilte Maßstäbe zur Einschätzung der Gültigkeit von Geschmacksurteilen verwendet werden können. Generell dienen sie als relativ verlässliche Exemplare des guten Geschmacks, da sie dem Test der Zeit standgehalten haben, indem sie von mehreren Generationen wiederholt als exemplarisch betrachtet wurden (DeCaroli 2007, 378).

Obwohl anerkannte Maßstäbe von gutem Geschmack von mehreren Generationen erstellt werden, kann ihnen jedoch keine universelle Geltung zugesprochen werden. Kant macht sogar deutlich, dass „die Einhelligkeit ... aller Zeiten und Völker ... das empirische, wiewohl schwache und kaum zur Vermutung zureichende, empirische Kriterium der Abstammung eines so durch Beispiele bewährten Geschmacks“ entspricht (KdU: B 53, 54, A 53). Da die Geltung gemeinsamer Maßstäbe einen empirischen Ursprung hat, sind sie, aus einer Kantischen Perspektive, letztendlich unzuverlässig, d.h. kontingent. Dies liegt daran, dass verschiedene Generationen, Zeiten und Kulturen unterschiedliche Exemplare von gutem Geschmack auswählen und als klassisch betrachten. In anderen Worten, Exemplare des guten Geschmacks sind nur insofern verlässlich, als sie reflektieren, was eine bestimmte Tradition zu einer bestimmten Zeit als exemplarisch bezeichnet.

Allerdings scheint Kant in der oben zitierten Textstelle anzudeuten, dass die Erlangung eines „bewährten Geschmacks“ trotzdem von dem Vergleich an empirischen Beispielen abhängig ist. Eine mögliche Interpretation dieser Textstelle ist, dass, Arendts Vermutung nach, die Realisierung der Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile auch von den konkreten Perspektiven der anderen beeinflusst wird. Da üblicherweise kollektiv geteilte Maßstäbe des guten Geschmacks von bestimmten Traditionen und Kulturen festgelegt werden, beruht ihre Autorität auf dem allgemeinen Konsens innerhalb der Bevölkerung, einer Gemeinschaftsgruppe, oder einer bestimmten Tradition. Somit nimmt auch die Verlässlichkeit empirischer Beispiele zu, wenn die Mehrheit sie als allgemein anerkannt betrachtet. Beispielsweise hat die literarische Tradition Homers Ilias als ein verehrtes episches Werk klassifiziert. Wenn der allgemeine Konsens mit dieser Einschätzung des Werks übereinstimmt, dann gilt es als verlässlicher Maßstab des exemplarischen Geschmacks.

Es ist eher merkwürdig, dass Kant sich auf empirische Beispiele und auf den allgemeinen Konsens innerhalb der Bevölkerung bezieht, um die Maßstäbe für die Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile zu etablieren. Es unterminiert damit sowohl die a priori-Geltung ästhetischer Urteile als auch die Autonomie des Geschmacks. Wenn anerkannte Maßstäbe für die Herleitung der Gültigkeit von Geschmacksurteilen in Betracht gezogen werden, dann verlassen sich Personen nicht ausschließlich auf ihre autonome Fähigkeit, Geschmacksurteile zu bilden, sondern auch auf die konkreten Perspektiven der anderen. Jedoch ist es genau andersherum: Im folgenden Abschnitt wird gezeigt, dass die Rücksichtnahme auf empirische Beispiele die Autonomie des Geschmacks nicht in Frage stellt, sondern sie sogar verstärkt. Wenn Personen ihre Urteile mit anerkannten Maßstäben des exemplarischen Geschmacks vergleichen, dann erfinden sie ihr eigenes Urteil, um die ästhetischen Eigenschaften des Objekts zu erfassen. Somit verbessert der Zugriff auf empirische Beispiele und dem allgemeinen Konsens die Fähigkeit, Geschmacksurteile zu bilden.

1.2. Die Schärfung des Geschmacks

Im Folgenden wird geschildert, dass der Bezug auf den allgemeinen Konsens innerhalb der Bevölkerung die Autonomie der Urteilsbildung nicht in Frage stellt, sondern sie eher verstärkt. Kant warnt uns davor, uns dem allgemeinen Konsens zu verschließen, wenn unsere Geschmacksurteile von denen der Mehrheit abweichen. Ansonsten werde die Autonomie des Geschmacks unterminiert, da das Geschmacksurteil völlig von anderen bestimmt würde. Kant erklärt: „Der Geschmack macht bloß auf Autonomie Anspruch. Fremde Urteile sich zum Bestimmungsgrunde des seinigen zu machen, wäre Heteronomie“ (KdU: B 138, 139, A 137). In Bezug auf ästhetische Urteile bedeutet Heteronomie, die Urteile anderer beliebig zu übernehmen.

Deshalb soll die Bezugnahme auf empirische Beispiele Personen nicht dazu führen, mit dem allgemeinen Konsens zu übereinstimmen. Ironischerweise stammt Kants Warnung von der Überzeugung, dass die Annahme des allgemeinen Konsenses die a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft unterläuft. Jedoch macht er deutlich, dass der allgemeine Konsens Personen dazu aufruft, sich auf ihre eigenständige Fähigkeit, Geschmacksurteile zu bilden, zu verlassen. Kant erläutert:

Überdies wird von jedem Urteil, welches den Geschmack des Subjekts beweisen soll, verlangt: daß das Subjekt für sich, ohne nötig zu haben, durch Erfahrung unter den Urteilen anderer herumzutappen, und sich von ihrem Wohlgefallen oder Mißfallen an demselben Gegenstande vorher zu belehren, urteilen, mithin sein Urteil nicht als Nachahmung, weil ein Ding etwa wirklich allgemein gefällt, sondern a priori absprechen solle (KdU: B 137, A 135, 136).

Um diesen Vorgang zu schildern, bezieht sich Kant auf das Beispiel eines jungen Dichters, der, im Gegensatz zum Publikum, davon überzeugt ist, dass sein Gedicht schön ist (KdU: B 137, A 135, 136). Der allgemeine Konsens kann den Dichter nicht dazu zwingen, sein Geschmacksurteil zu ändern, da ihn niemand davon überzeugen kann, einen anderen Gemütszustand zu empfinden (KdU: B 141, 142, A 140).10 Kant meint: „Daher läßt sich ein junger Dichter von der Überredung, daß sein Gedicht schön sei, nicht durch das Urteil des Publikums, noch seiner Freunde abbringen“ (KdU: B 137, A 135, 136). Höchstens kann der allgemeine Konsens den Dichter dazu führen, die Gültigkeit seines Urteils in Frage zu stellen. „Er mag sich zwar stellen“, so Kant, „als ob es ihm auch gefalle, um nicht für geschmacklos angesehen zu werden; er kann sogar zu zweifeln anfragen, ob er seinen Geschmack, durch Kenntnis einer genugsamen Menge von Gegenständen einer gewissen Art, auch genug gebildet habe“ (KdU: B 140, A 138, 139).11

Bei der Rücksichtnahme auf den allgemeinen Konsens wird dem Dichter möglicherweise klar, dass sein Geschmacksurteil verbesserungsbedürftig ist. Nichtsdestotrotz weist Kant dem Dichter an, sein Urteil mit einem neu erstellten Urteil zu ersetzen, anstatt sich willkürlich nach dem allgemeinen Konsens zu richten. Die Einarbeitung des allgemeinen Konsenses bei der Urteilsbildung führt dem Dichter also dazu, sich auf seine autonome Fähigkeit, Geschmacksurteile zu bilden, zu verlassen. Nach Kant dient dieses „Verfahren“ dazu, „andere auf die Spur zu bringen, um die Prinzipien in sich selbst zu suchen, und so ihren eigenen, oft besseren, Gang zu nehmen“ (KdU: B 138, 139, A 137). Falls der Dichter sich dazu entscheidet, sein Urteil zu ändern, bedeutet das nicht unbedingt, dass er auf seine Autonomie verzichtet, indem er sich dem Publikum anschließt. Sondern seiner Meinungsänderung liegt die Erstellung eines neuen Urteils zugrunde, das sein Gedicht eben anders einschätzt.

Daraus lässt sich erschließen, dass die Betrachtung des allgemeinen Konsenses die Autonomie des Geschmacks verstärkt. In Bezug auf den jungen Dichter, verdeutlicht Kant: „Nur späterhin, wenn seine Urteilskraft durch Ausübung mehr geschärft worden [ist], geht er freiwillig von seinem vorigen Urteil ab“ (KdU: B 137, A 135, 136). Die Schärfung des Geschmacks wird durch die wiederholte Ausübung der reflektierenden Urteilskraft bewirkt, d.h. durch die Verbesserung und Neuerstellung von eigenständigen Urteilen. Auf diesem Weg erhärtet der Bezug auf den allgemeinen Konsens die Autonomie und die Schärfung des Geschmacks.

Im Folgenden wird verdeutlicht, dass der allgemeine Konsens die gleiche Rolle bei der Bildung politischer Urteile spielt. Somit scheint Arendt Kant zuzustimmen: Der allgemeine Konsens hilft Bürger:innen dabei, die Allgemeingültigkeit politischer Urteile herzuleiten, indem es sie dazu auffordert, sich auf ihre autonome Urteilskraft zu stützen. Für Arendt ist das Entscheidende an der reflektierenden Urteilskraft, dass die Allgemeingültigkeit von Geschmacksurteilen nicht erstellt wird, indem Personen die Urteile anderer sammeln und sich zu eigen machen (Arendt 2016, 577-78). Trotzdem involviert die Erfüllung der Allgemeingültigkeit von politischen Urteilen die Einarbeitung des allgemeinen Konsenses.

Arendt scheint sogar denselben von Kant beschriebenen Vorgang zu beobachten, wenn es zur Bildung politischer Urteile kommt. Und zwar warnt sie uns auch davor, die Gültigkeit unserer Urteile von dem allgemeinen Konsens abhängig zu machen, da Bürger:innen ansonsten ihre Autonomie unterminieren. In Bezug auf die erweiterte Denkungsart erklärt Arendt:

Natürlich kann man sich verweigern, von diesem Vermögen Gebrauch zu machen und, im wahren Wortsinne, eigensinnig darauf bestehen, nichts und niemanden in Betracht zu ziehen als die eigenen Interessen oder die Interessen der Gruppe, zu der man gehört. Nichts ist in der Tat verbreiteter als Mangel an Einbildungs- und Urteilskraft, selbst bei hoch differenzierter Intelligenz (Arendt 2023, 62).

Obwohl Arendt den Begriff „Heteronomie“ nicht verwendet, scheint die beliebige Zustimmung zu den Meinungen anderer dieselbe Folge zu haben, und zwar den Verfall der autonomen Urteilskraft.

Jedoch bedeutet das eigenständige Urteilen nicht die komplette Missachtung des allgemeinen Konsenses. Wie die vorherige Analyse geschildert hat, beinhaltet die Rücksichtnahme auf die Urteile anderer einen grundlegenden Aspekt der Urteilsbildung. Obwohl die Einarbeitung des allgemeinen Konsenses voraussetzt, dass Bürger:innen nicht nur ihre eigene Meinung mit in Betracht ziehen, bedeutet es nicht, dass sie willkürlich die Meinungen anderer annehmen. Stattdessen ruft Arendt uns dazu auf, den allgemeinen Konsens nur als einen Maßstab anzuwenden, um die Gültigkeit unserer eigenen Urteile zu überprüfen. Sie erklärt:

Auch wenn ich Andere beim Urteilen berücksichtige, heißt das nicht, daß ich in meinem Urteil mit dem ihren übereinstimme. Ich spreche immer noch mit meiner eigenen Stimme und zähle nicht Stimmen ab, um zu dem zu kommen, was ich für richtig halte (Arendt 2014, 142).

Die Bezugnahme auf die Meinungen anderer setzt also voraus, dass Bürger:innen ihre eigenen Meinungen mit den Meinungen anderer vergleichen. Dadurch wird die autonome Urteilsbildung gefördert, da Bürger:innen für sich selbst entscheiden müssen, ob sie der Mehrheit zustimmen. Daher scheinen sich Arendt und Kant einig zu sein: Die Einarbeitung des allgemeinen Konsenses bei der Urteilsbildung unterstützt also die autonome Fähigkeit, Urteile zu bilden.

Darüber hinaus kann eine weitere Verbindung zwischen Arendt und Kant herausgearbeitet werden. Arendt schließt sich nämlich Kant darin an, dass die Einarbeitung des allgemeinen Konsenses die eigenständige Urteilsbildung schärft. Bezüglich der erweiterten Denkungsart (d.i. „das repräsentative Denken“), bestätigt sie, dass die wiederholte Einarbeitung der Meinungen anderer die Urteilsbildung verbessert. Arendt sagt:

Je mehr solcher Standorte ich in meinen eigenen Überlegungen in Rechnung stellen kann, und je besser ich mir vorstellen kann, was ich denken und fühlen würde, wenn ich an der Stelle derer wäre, die dort stehen, desto besser ausgebildet ist dieses Vermögen der Einsicht (Arendt 2023, 61-62).

Die Rücksichtnahme auf die Urteile anderer schärft das eigenständige Urteilen, weil es eine ständige Hinterfragung unserer Urteile verursacht. Somit werden Bürger:innen dazu aufgerufen, nicht nur die Gültigkeit ihrer eigenen Urteile zu überprüfen, sondern auch gegebenenfalls neue Urteile zu bilden. Arendt und Kant haben letztendlich gemeinsam, dass die Einarbeitung des allgemeinen Konsenses die Autonomie der Urteilsbildung nicht unterminiert, sondern sie eher verstärkt. Wenn der allgemeine Konsens nicht mit in Betracht gezogen wird, dann wird die Autonomie der Urteilsbildung und die Ausübung der erweiterten Denkungsart beeinträchtigt.

Obwohl es merkwürdig ist, dass Kant sich auf empirische Maßstäbe bezieht, fundiert er jedoch damit Arendts Lesart des Gemeinsinns. Dies liegt daran, dass Kant selbst die Möglichkeit freilegt, die Perspektiven konkreter Personen und Gemeinschaftsgruppen bei der Urteilsbildung miteinzubeziehen. Weiterhin unterstreicht es Arendts Behauptung, dass die Realisierung der Allgemeingültigkeit von Geschmacksurteilen ein weltliches Phänomen ist. Im folgenden Abschnitt wird Arendts Deutung der Exemplarität von weltlichen Beispielen erörtert. Obwohl Arendts Konzeption von weltlichen Beispielen nur ansatzweise vorliegt, wird deutlich, dass sie durch die Ausübung von politischen Prinzipien zustande kommen. Daraus lässt sich erschließen, dass weltliche Beispiele als kollektiv geteilte Maßstäbe gelten, welche wiederum als Richtlinien für die Einschätzung der Allgemeingültigkeit von politischen Urteilen dienen. Die Freilegung der Beziehung zwischen weltlichen Beispielen und politischen Prinzipien bietet Einsichten, inwiefern weltliche Beispiele zur Erfüllung der Allgemeingültigkeit von politischen Urteilen beitragen. Durch eine Weiterentwicklung DeCarolis Arendtscher Lesart der Kantischen Deutung empirischer Beispiele wird erläutert, dass weltliche Beispiele dieselbe Funktion bei der politischen Urteilsbildung besitzen.

2. Arendts Deutung weltlicher Beispiele

2.1. Politische Prinzipien

Durch die vorherige Analyse wird deutlich, dass DeCaroli Recht hat: Arendt hatte wohl vor, sich an Kants Deutung empirischer Beispiele zu wenden, um die Realisierung der Allgemeingültigkeit politischer Urteile zu vollziehen. Jedoch übersieht DeCaroli, dass empirische Beispiele dieselbe Funktion bei der Bildung politischer Urteile besitzen. Daher ist das Ziel dieses Abschnitts DeCarolis Lesart von Arendts Interpretation der reflektierenden Urteilskraft weiterzuentwickeln, indem die Funktion weltlicher Beispiele bei der politischen Urteilsbildung genauer ausgearbeitet wird. Meines Erachtens dienen aktualisierte politische Prinzipien als weltliche Beispiele, die die Allgemeingültigkeit der Urteile und Handlungen von Akteur:innen exemplifizieren. Daraus lässt sich schließen, dass analog zu Kants empirischen Beispielen aktualisierte politische Prinzipien Bürger:innen dabei helfen, die Allgemeingültigkeit politischer Urteile zu vollziehen.

Genauso wie die Rolle empirischer Beispiele bei der Bildung von Geschmacksurteilen unklar ist, bleibt Arendts Konzeption von politischen Prinzipien auch unklar.12 Dennoch sind viele Beispiele von politischen Prinzipien in Arendts Werken vorhanden, wie z.B. die Freiheit, Ehre, Gleichheit,13 Furcht, Virtuosität, das Misstrauen, der Hass (Arendt 2000, 206), die Solidarität (Arendt 1990, 88-89), der Ruhm und die Gerechtigkeit (Arendt 2020, 127). Als Folge dessen überrascht es nicht, dass bezüglich der Bedeutung politischer Prinzipien für Arendts Denken als Ganzem und ihrer Rolle beim Urteilen eine Forschungslücke besteht.14 Von Arendts minimalen Aussagen über politische Prinzipien lässt sich jedoch ableiten, dass sie weltliche Phänomene sind, d.h. sie entstehen und existieren nur so lange wie Bürger:innen miteinander agieren (Arendt 2000, 206). In anderen Worten, politische Prinzipien kommen nur durch politische Beteiligung zustande. Beispielsweise wird das politische Prinzip der Solidarität nur dann realisiert, wenn sich Bürger:innen füreinander solidarisch einsetzen. Sobald Bürger:innen ihre Handlungen abschließen, verschwindet auch die Solidarität von der Welt. Deshalb sind aktualisierte politische Prinzipien als weltliche Phänomene zu verstehen: Ihre Erscheinung und Existenz hängt von der aktiven politischen Beteiligung ab (vgl. Cane 2015, 72).

Im Folgenden wird argumentiert, dass aktualisierte politische Prinzipien als Vorbilder des beispielhaften Handelns gelten, welche anderen Bürger:innen als Maßstäbe für das Urteilen und Handeln dienen können. Hier scheinen sich Arendt und Kant einig zu sein: Da es keine Begriffe a priori bzw. keine vorhandenen Regeln gibt, um ästhetische Eigenschaften von Objekten bzw. beispiellose politische Ereignissen einzuschätzen, gibt es nichts anderes als weltliche Beispiele, worauf bei der Bildung politischer Urteile rekurriert werden kann. Nach Arendt sprengen beispiellose Ereignisse vorhandene Regeln, Werte und Normen, die Bürger:innen für das alltägliche Urteilen verwenden (Arendt 1994, 311).15 Da die bestehenden Regeln nicht ausreichen, um beispiellose Ereignisse zu beurteilen, müssen Bürger:innen dafür ihre eigenen Regeln erstellen. Dementsprechend ist meine These, dass sich Bürger:innen auch an weltlichen Beispielen orientieren müssen, um die Allgemeingültigkeit ihrer politischen Urteile zu fundieren.

Trotz der Unvollständigkeit von Arendts Konzeption politischer Prinzipien besteht Arendt darauf, dass sie als Maßstäbe für das Urteilen dienen. In einigen Texten wiederholt sie, dass politische Prinzipien „die Maßstäbe“ darstellen, „nach denen alles, was getan wird, beurteilt werden muß“ (Arendt 2020, 126); dass sie als „letzter Maßstab zur Beurteilung der Taten und Untaten der Gemeinschaft anerkannt [werden]“ (Arendt 2022b, 428); und, dass „[w]ir Recht von Unrecht [urteilen und unterscheiden], indem wir in unserem Kopf eine zeitlich und räumlich abwesende Person oder einen Fall gegenwärtig haben, die zu Beispielen geworden sind“ (Arendt 2014, 148). Arendt macht deutlich, dass weltliche Beispiele gegenwärtige, vergangene oder auch fiktive Beispiele sein können (Arendt 2014, 148-49).16 Das Entscheidende ist, dass sie in der Welt vorgekommen sind, von Bürger:innen wahrgenommen und als exemplarisch betrachtet werden.

Das bedeutet, dass beispielhafte Urteile und Handlungen von anderen Bürger:innen als exemplarisch betrachtet werden müssen, um als weltliche Beispiele zu gelten. Somit haben empirische und weltliche Beispiele gemeinsam, dass sie von Gemeinschaftsgruppen hervorgebracht und anerkannt werden. Arendt erklärt:

Wie zum Beispiel ist man fähig, eine Tat als mutig zu beurteilen, einzuschätzen? Wenn man urteilt, sagt man spontan, ohne irgendwelche Ableitungen aus allgemeinen Regeln: Dieser Mann hat Mut. Wenn man Grieche wäre, hätte man in »den Tiefen seines Gemüts« das Beispiel des Achilles (Arendt 2021a, 129).

Wie empirische Beispiele gelten weltliche Beispiele als autoritativ, weil sie dem Test der Zeit standgehalten haben. Aufgrund dessen können weltliche Beispiele als anerkannte Maßstäbe für das politische Urteilen eingesetzt werden. Weltliche Beispiele, meint Arendt, „haben ihren Ursprung in einem besonderen historischen Vorfall, und wir gehen hin und machen diesen dann »exemplarisch« – um in dem Besonderen das zu sehen, was für mehr als einen Fall gültig ist“ (ebd., 130). Beispielsweise verkörpert Achilles für die antiken Griechen den Mut, während für gegenwärtige Generationen iranische Demonstrierende den Mut verkörpern.

Weiterhin scheint Arendt mit derselben Konzeption der Exemplarität wie Kant zu arbeiten. Und zwar gilt eine Handlung als exemplarisch, wenn sie sowohl für eine bestimmte Handlung als auch für andere ähnliche Handlungen steht. Nach Arendt (und Kant) ist das Merkmal eines Exempels, dass es sich auf „ein bestimmtes Fallbeispiel“ bezieht, das „für andere besondere Fälle gültig wird“ (Arendt 2014, 147). Die Allgemeingültigkeit politischer Prinzipien garantiert, dass sich eine exemplarische Handlung sowohl für einen bestimmten Fall bezieht als auch auf andere ähnliche Fälle generalisiert werden kann. Beispielsweise ermöglicht das politische Prinzip der Solidarität, dass Bürger:innen sich mit iranischen Bürger:innen bei ihrem Kampf um die Freiheit von dem autoritären, islamischen Regime und mit ukrainischen Bürger:innen bei ihrer Selbstverteidigung gegen den russischen Invasionskrieg solidarisch verbünden.

Aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit dienen politische Prinzipien als Muster für das Urteilen und Handeln. Diese Interpretation unterstreicht meine These, dass aktualisierte politische Prinzipien dieselbe Funktion wie empirische Beispiele bei der Urteilsbildung erfüllen. Und zwar bieten sie Bürger:innen Muster zur Erfüllung der Allgemeingültigkeit ihrer eigenen Urteile und Handlungen an. Genau wie empirische Beispiele, reflektieren weltliche Beispiele die Allgemeingültigkeit der Regel, die sie beinhalten. Arendt erläutert:

Man mag einen Tisch antreffen oder sich ausdenken, den man für den bestmöglichen erklärt, und man nimmt diesen Tisch als Beispiel dafür, wie Tische in Wirklichkeit sein sollen: der exemplarische Tisch. (Exemplarisch kommt von »eximere«: etwas Besonderes herausgreifen.) Dieses Exemplar ist und bleibt ein Besonderes, das gerade in seiner Besonderheit die Allgemeinheit, die sonst nicht definiert werden konnte, enthüllt. Mut ist wie Achilles (Arendt 2021a, 119).17

Die Entdeckung dieser allgemeingültigen Regel, die weltliche Beispiele widerspiegeln, hilft Bürger:innen die Allgemeingültigkeit ihres eigenen Urteils zu fundieren. Durch den Vergleich mit weltlichen Beispielen können Bürger:innen die Entscheidung treffen, ob die Gültigkeit ihrer Urteile richtig eingeschätzt war, verbesserungsbedürftig ist oder sogar von einem neuen Urteil ersetzt werden muss. Vermutlich deutet Arendt damit an, dass die Allgemeingültigkeit weltlicher Beispiele Bürger:innen dabei hilft, den Umfang der Gültigkeit ihres eigenen Urteils zu bestimmen. Somit können Bürger:innen die Gültigkeit ihrer eigenen Urteile abwägen, einschränken, erweitern oder gegebenenfalls mit einem neuen Urteil ersetzen.

Obwohl anerkannte Maßstäbe der Exemplarität „Richtlinien“ für den Vollzug der Allgemeingültigkeit von politischen Urteilen bereitstellen, sind sie genauso unzuverlässig wie empirische Beispiele. Arendt räumt sogar ein, dass politische Prinzipien:

niemals mehr als Richtlinien und Direktiven [sind], an denen man sich zwar orientiert, die aber als solche nicht feststehen, sich vielmehr in ihrer konkreten Ausgestaltung dauernd dadurch ändern, daß mit anderen, die auch ihre Ziele haben, verhandelt wird (Arendt 2020, 125).

Weiterhin stellt die Kontingenz politischer Prinzipien für das Urteilen ein Problem dar. Obwohl Arendt behauptet, dass politische Prinzipien „die Grundüberzeugung[en] [sind], die eine Gruppe von Menschen miteinander teil[en]“ (Arendt 2020, 127), kann ihnen jedoch keine Dauerhaftigkeit zugesprochen werden, da sie „nicht an einer bestimmten Person oder einer bestimmten Gruppe [gebunden sind]“ (Arendt 2006, 151).18 Da sich politische Prinzipien im Laufe der Zeit und von einer Gemeinschaft zur anderen verändern, ist es fraglich, ob aktualisierte politische Prinzipien Bürger:innen tatsächlich hilfreiche Richtlinien für die Fertigstellung ihrer Urteile anbieten.

Dieses Problem ist Arendt bewusst, da sie, ohne eine ausreichende Antwort zu geben, erklärt:

dann erhebt sich die Frage, ob es wirklich nichts gibt, an dem wir uns festhalten können, wenn wir aufgefordert sind, zu entscheiden, daß dies Recht und jenes Unrecht ist, so wie wir entscheiden: Das ist schön, und das ist hässlich. Die Antwort auf diese Frage lautet: ja und nein (Arendt 2014, 145).

Diese Aussage suggeriert, dass wir nicht mit Bestimmtheit wissen können, ob unsere Urteile tatsächlich allgemeingültig sind. Obwohl ich mir vorgenommen habe, den Vollzug der Allgemeingültigkeit politischer Urteile anhand Arendts Konzeption weltlicher Beispiele zu skizzieren, bleibt meine Untersuchung an dieser Stelle allerdings offen. Dies liegt daran, dass Arendt keine definitive Antwort auf dieses Problem formulieren kann, da politische Prinzipien keine Vorschriften für das Urteilen und Handeln anbieten können. Wie Arendt schildert, können politische Prinzipien Bürger:innen bloß „inspirier[en]“ (Arendt 2000, 206), für sich selbst zu entscheiden, wie sie zu urteilen und handeln haben (vgl. Cane 2015, 72; Muldoon 2016, 124).

Ansonsten würden politische Prinzipien die Autonomie des Urteilens und Arendts Konzeption der Pluralität widersprechen. Die politische Welt zeichnet sich dadurch aus, dass unzählige und verschiedene Bürger:innen miteinander sprechen und handeln. Die Art und Weise, wie Bürger:innen miteinander sprechen und handeln, muss ihnen deshalb offenstehen. Wenn politische Prinzipien nur eine oder eine begrenzte Anzahl von Handlungsmöglichkeiten vorschreiben, dann wird die Autonomie des Urteilens und die Pluralität der politischen Welt beeinträchtigt. Dementsprechend ist es Arendts Denken gemäß, keine feste Antwort auf das obengenannte Problem zu entwickeln. Sondern stattdessen muss die Unvollständigkeit und Offenheit von Arendts Konzeption politischer Prinzipien akzeptiert werden, da diese die Autonomie der Urteilsbildung und die Integrität der politischen Welt aufrechterhalten.

Jedoch deutet Arendt an, dass politische Prinzipien Bürger:innen beim Urteilen und Handeln orientieren können, indem sie weltliche Beispiele erzeugen, die Bürger:innen eine Handlungsmöglichkeit bzw. ein mögliches Urteil zur Verfügung stellen. Anstatt eine bestimmte Handlung festzulegen, belehren uns aktualisierte politische Prinzipien, wie wir eigenständig urteilen und handeln können. An dieser Stelle scheint Arendt von Kant abzuweichen, da er der Überzeugung ist, dass die Nachahmung die Autonomie der Urteilskraft unterminiert. Jedoch wird im folgenden Abschnitt argumentiert, dass Arendt Kants Denken trotzdem treu bleibt.

2.2. Die Rolle der Nachahmung beim Urteilen und Handeln

Obwohl politische Prinzipien kein festes Fundament für die Herleitung der Allgemeingültigkeit politischer Urteile anbieten können, stellen sie jedoch generelle Richtlinien für das Urteilen und Handeln dar. Denn aktualisierte politische Prinzipien bringen weltliche Beispiele zustande, die Bürger:innen wiederum beispielhaft zeigen, wie sie selbst urteilen und handeln können. Arendt zufolge wird der Vollzug der Allgemeingültigkeit politischer Urteile und die Realisierung von politischen Prinzipien durch die Nachahmung erschaffen. Sie erklärt: „Die Beispiele lehren oder überzeugen durch Inspiration, so daß es uns scheint, wir ahmten nach“ (Arendt 2023, 71). Jedoch scheint Arendt an dieser Stelle von Kant abzuweichen, da Kant der Nachahmung skeptisch gegenübersteht (KdU: B 53, 54, A 53). Wie bereits angesprochen, beeinträchtigt die Nachahmung die Autonomie des Geschmacks.

In Bezug auf „Beispiele [von] bewährte[m] Geschmack“ (KdU: B 53, 54, A 53) betont Kant:

Daher sieht man einige Produkte des Geschmacks als exemplarisch an: nicht als ob Geschmack könne erworben werden, indem er anderen nachahmt. Denn der Geschmack muß ein selbst eigenes Vermögen sein; wer aber ein Muster nachahmt, zeigt, sofern als er es trifft, zwar Geschicklichkeit, aber nur Geschmack, sofern er dieses Muster selbst beurteilen kann (KdU: B 53, 54-55, A 53-55).

Man ist vielleicht versucht, die Geschmacksurteile anderer nachzuahmen, um den Schein zu erzeugen, als hätte man guten Geschmack. Jedoch wird dabei die Autonomie des Geschmacks unterlaufen. Um dies zu verdeutlichen, können wir an den jungen Dichter zurückdenken: Wenn er bloß das Urteil des Publikums imitiert, dann erstellt er nicht sein eigenes Urteil, um sein Gedicht anders zu beurteilen. Zwar „zeigt“ der junge Dichter „Geschicklichkeit“, so Kant, jedoch unterminiert er dabei seine Autonomie.

Obwohl Arendt den Begriff der Nachahmung verwendet, bleibt sie Kants Denken treuer als es scheint. Im Gegensatz zu Kant hat Arendt eine andere Auffassung der Nachahmung, die die Autonomie der Urteilsbildung nicht unterminiert. Und zwar, definiert Arendt die Nachahmung als die Reformulierung exemplarischer Urteile und Handlungen. Daraus lässt sich schließen, dass Arendt eine konstruktive Auffassung der Nachahmung konzipiert, welche die Autonomie der Urteilsbildung und die Vitalität der politischen Welt fördert. Insbesondere belehrt die Überredungskraft weltlicher Beispiele Bürger:innen, wie sie ihre eigenen Urteile und Handlungen des vorgegebenen Beispiels ausführen können.

Um die Überredungskraft weltlicher Beispiele zu verdeutlichen, wendet sich Arendt an Sokrates, der „ein Exempel statuiert“ hat „als er sich weigerte, sich der Vollstreckung des Todesurteils zu entziehen“ (Arendt 2023, 70). Nach Arendt setzte Sokrates ein Beispiel dafür, dass „ein Leben ohne Selbsterforschung aber gar nicht verdient, gelebt zu werden,“ (Platon, Apologie 37e-38a). Denn sich für ein Leben im Exil zu entscheiden, würde ihm die Möglichkeit der Verfolgung der Weisheit mit anderen entreißen. Obwohl das Schicksal des Sokrates tragisch ist, exemplifiziert seine Verpflichtung zu seinen philosophischen Überzeugungen jedoch den Wert dessen, was es heißt, ein intellektuell geprüftes Leben zu führen.

Zugleich ist Arendts Auswahl dieses Beispiels kurios, da sie die Philosophie normalerweise als anti-politisch einordnet. Arendt zufolge verfolgt philosophisches Denken die Erreichung der Wahrheit, was außerhalb der politischen Welt stattfindet, und zwar durch Kontemplation (Arendt 2021b, 427-28). Daher ist philosophisches Denken anti-politisch, weil politische Urteile in der Präsenz der anderen gebildet werden, d.h. sowohl in der imaginären als auch in der wirklichen Präsenz der anderen. Nichtsdestotrotz verwandelt sich philosophisches Denken in ein politisches Phänomen, wenn es als beispielhaftes Handeln in der Welt erscheint. Arendt behauptet:

Sokrates hat ein Exempel statuiert, das in Tausenden von Jahren unvergessen geblieben ist, und diese Probe aufs Exempel ist in der Tat die einzige »Beweisführung«, deren philosophische Wahrheiten fähig sind ... Und genauso wie philosophische Wahrheit denjenigen, für die sie nicht zwingend evident ist, nur durch die Praxis »bewiesen« werden kann, kann sie politisch nur relevant werden, wenn es ihr gelingt, sich in Gestalt eines Beispiels zu manifestieren (Arendt 2023, 70-71).

Als Sokrates seinen philosophischen Überzeugungen treu geblieben ist, wurde er ein politischer Akteur im Arendtschen Sinne des Wortes: Seine Annahme des Todesurteils stellt ein exemplarisches Beispiel für andere Bürger:innen dar. Denn Sokrates zeigt auf überzeugende Weise die Wichtigkeit eines geprüften Lebens. Obwohl seine Entscheidung auf einer philosophischen Wahrheit basiert, wird es der politischen Welt zugänglich, d.h. politisch.

Arendt erörtert:

diese Verifizierung einer theoretischen Aussage durch die Probe aufs Exempel [ist] eine Grenzerfahrung ... Denn indem der Philosoph ein Exempel statuiert und so die Vielen auf dem einzigen, ihm angemessenen und erlaubten Weg »überredet«, ihm zu glauben und nachzufolgen, hat er bereits angefangen zu handeln (Arendt 2023, 71-72).

Die Annahme des Todesurteils zeigt vielleicht auf radikalste Weise, dass ein intellektuell ungeprüftes Leben nicht lebenswert ist. Jedoch bedeutet es nicht, dass andere Bürger:innen ihre philosophischen Überzeugungen auf dieselbe Weise wie Sokrates aufrechterhalten müssen. Vielmehr hat Sokrates’ Beispiel das Potenzial andere Bürger:innen von der Bedeutsamkeit des philosophischen Denkens zu überzeugen, welches sie wiederum inspiriert, die Philosophie auf ihre eigene Art und Weise zu verfolgen. Somit wird deutlich, dass die Nachahmung eine Pluralität freisetzt, da Bürger:innen aktualisierte politische Prinzipien auf ihre je eigene und einzigartige Weise realisieren können. Denn die Nachahmung umfasst unendlich viele und verschiedene Interpretationen, Reformulierungen und Neuerfindungen eines bestimmten politischen Prinzips (vgl. Cane 2015, 69).

Diese Untersuchung hat geschildert, dass Arendts Auffassung der Nachahmung doch nicht Kants Ablehnung der Nachahmung widerspricht, sondern die Autonomie und Kreativität der Urteilsbildung unterstützt. Im folgenden Abschnitt wird argumentiert, dass Arendts Lesart der reflektierenden Urteilskraft das Potenzial hat, eine ungelöste Spannung zwischen dem Wollen, Urteilen und Handeln aufzuklären. Und zwar wird anhand von Arendts Interpretation der Amerikanischen Revolution verdeutlicht, dass die vorgestellte Interpretation von politischen Prinzipien den „tote[n] Punkt“ (Arendt 2022b, 443), der von dem Wollen hervorgebracht wird, überwindet. Dies lässt sich dadurch begründen, dass aktualisierte politische Prinzipien allgemeine Richtlinien für das Urteilen und Handeln bereitstellen, wenn Bürger:innen mit dem „Abgrund der Freiheit“ (ebd., 433) konfrontiert sind. In anderen Worten können sich Bürger:innen an aktualisierten politischen Prinzipien festhalten, wenn sie von ihrer Freiheit überwältigt sind. Dadurch werden Bürger:innen inspiriert, ihr eigenes Urteil zu erstellen, die die Realisierung der Freiheit ermöglicht. Die folgende Analyse führt mich zu dem Schluss, dass die reflektierende Urteilskraft Arendt einen möglichen Weg anbietet, die drei geistigen Vermögen miteinander zu vereinen und darüber hinaus, das geistige mit dem aktiven Leben zu verknüpfen.

2.3. Die Überwindung des Abgrunds der Freiheit

Am Ende des dem Wollen gewidmeten Bandes im Vom Leben des Geistes suggeriert Arendt, dass das Urteilen das Potenzial hat, das Wollen mit dem Handeln zu vermitteln. Somit scheint Arendt eine Lösung für die Spannung zwischen Wollen und Handeln anzudeuten, welche anscheinend durch das Urteilen erfolgen soll. Sie meint, dass das Urteilen „den hiatus“ zwischen dem „Abgrund der reinen Spontaneität“, welcher vom Wollen initiiert wird, und der Realisation der Fähigkeit, etwas Neues in der Welt zu beginnen, d.i. zu handeln, überbrückt (ebd., 442). Arendt erläutert:

Dieser tote Punkt, wenn es einer ist, läßt sich einzig mittels eines weiteren geistigen Vermögens überwinden, nicht weniger geheimnisvoll als das Vermögen zum Beginnen: der Urteilskraft, deren Analyse uns mindestens lehren könnte, was es mit unserem Gefallen und Mißfallen auf sich hat (ebd., 443).

Jedoch bleibt Arendts Vorgehen ungeklärt. Dementsprechend ist das Ziel dieses Abschnitts, die geistigen Vermögen des Wollens und Urteilens mit dem Handeln gemäß Arendts Denken zu vereinen.

Das Wollen eröffnet „de[n] Abgrund der Freiheit“ oder „den Abgrund des Nichts“ (ebd.), weil es eine bereits existierende Reihe von Ereignissen unterbricht. Diese Zäsur überwältigt Bürger:innen insofern, als sie sowohl der Unwiderruflichkeit ihrer zukünftigen Entscheidungen und Handlungen bewusstwerden als auch der Tatsache, dass sie sich auch immer gegen ihren antizipierten Handlungsgang hätten entscheiden können (ebd., 433). Die Willkürlichkeit des Wollens und Handelns führt daher zum „Problem des Anfangs“ (ebd.). Auf den ersten Blick scheint es, als ob das Wollen Bürger:innen nicht die Fähigkeit verleiht, etwas Neues in der Welt zu beginnen. Sondern das Wollen scheint Bürger:innen vielmehr zu paralysieren: Es kommt ihnen so vor, als wären sie doch nicht dazu fähig, sich in die Welt einzuschalten. In diesem Moment, so Arendt, „gibt es nichts mehr, woran sich der »Anfänger« halten könnte“ (ebd.). Mit anderen Worten, es sind keine Richtlinien vorhanden, die Bürger:innen dabei helfen, ihre Urteile zu fundieren und ihre antizipierten Handlungen bestimmen zu können.

Jedoch kann meine Interpretation von aktualisierten politischen Prinzipien eine Lösung entwickeln, um den Weg über diesen toten Punkt hinaus zu finden. Arendt scheint sogar meine vorgeschlagene Verbindung zwischen dem Wollen und Handeln durch das Urteilen anzudeuten. Dies wird durch Arendts Interpretation der Amerikanischen Revolution deutlich. Um eine neue Ordnung zu gründen, wandten sich die Revolutionär:innen an „[d]ie beiden abendländischen Gründungslegenden“ des Pentateuchs und der Äneis (ebd., 429). Arendt weist also darauf hin, dass die Revolutionär:innen sich auf „Leitbeispiel[e]“ (ebd.) verlassen haben, um den Abgrund der Freiheit zu überwinden.

Arendt illustriert:

Als die Menschen der Praxis, die die Welt verändern wollten, erkannten, daß eine solche Veränderung in Wirklichkeit eine neue Ordnung der Zeiten postulierte, etwas ganz Neues ins Werk setzen könnte, da begannen sie sich in der Geschichte nach Hilfe umzusehen. Sie begannen Gedankendinge wie den »Pentateuch« und die »Äneis« neu zu durchdenken, Gründungslegenden, die ihnen vielleicht sagen konnten, wie sie das Problem des Anfangs lösen könnten (ebd., 433).19

Im Fall einer Revolution wird der Abgrund der Freiheit von der Erreichung der Befreiung von dem vorherigen Regime erzeugt (ebd.). Die Revolutionär:innen sind nun mit dem Problem des Übergangs von der alten zur neuen Ordnung, d.h. der Befreiung von dem alten Regime und einer neuen Staatsgründung (d.i. die Realisierung der Freiheit), konfrontiert.

Arendt ist der Meinung, dass die amerikanischen Revolutionär:innen den Abgrund der Freiheit überwunden haben, indem sie die Gründung einer neuen Republik nach der Gründung Roms modelliert haben. Durch den Zugriff auf dieses Beispiel konnten die amerikanischen Revolutionär:innen „de[n] hiatus zwischen Katastrophe und Rettung“, welcher in „eine[m] »novus ordo saeclorum«, einer »neuen Ordnung der Zeiten«“ verkörpert wurde (ebd., 430), überbrücken. Dadurch wird deutlich, dass die amerikanischen Revolutionär:innen durch die Nachahmung der Gründungslegende Roms bestimmten, wie sie einen Neubeginn in der Welt initiieren konnten.

Somit deutet der Zugriff auf weltliche Beispiele eine mögliche Überbrückung zwischen dem Abgrund der Freiheit und dem Handeln an. Und zwar stellen aktualisierte politische Prinzipien anderen Bürger:innen eine Handlungsmöglichkeit bereit, den Schritt von der Befreiung von der alten Ordnung zur Realisierung der politischen Freiheit zu vollziehen. Die amerikanischen Revolutionär:innen waren mit dem Problem des Anfangs konfrontiert, wobei unendliche Handlungsmöglichkeiten vor ihnen standen und sie zugleich von der Unwiderruflichkeit ihrer ausgewählten Handlung überwältigt waren. Jedoch stellten ihnen weltliche Beispiele der Staatsgründung eine Handlungsmöglichkeit bereit, die das Potenzial hatte, den Abgrund der Freiheit mit der Realisation der Freiheit zu verbinden.

Dementsprechend hat der Zugriff auf weltliche Beispiele das Potenzial, das Problem des Anfangs zu lösen, weil es das Wollen mit dem Urteilen – und sogar das Urteilen mit dem Handeln – vermittelt. Vielmehr stützt diese Lesart meine These, dass die Nachahmung die Pluralität der politischen Welt fördert. Obwohl die amerikanischen Revolutionär:innen die Römer imitiert haben, haben sie das politische Prinzip der Freiheit trotzdem auf ihre eigene und einzigartige Weise ausgedrückt. Arendt zufolge wurden die amerikanischen Revolutionär:innen von der „Freiheitsliebe“ (ebd., 429) der anderen inspiriert, die politische Freiheit durch eine neue Staatsgründung zu realisieren. Jedoch im Gegensatz zu den Römern, verdeutlicht Arendt, dass die amerikanischen Revolutionär:innen sich nicht die „Reform und Wiederherstellung des Gemeinwesens in seiner ursprünglichen Integrität“ vorgenommen haben, sondern sich entschieden haben, „etwas völlig Neues zu schaffen – ein »neues Rom« zu gründen“ (ebd., 433). Das heißt, dass die Bezugnahme auf weltliche Beispiele die Pluralität aufrechterhält, da sie Bürger:innen inspiriert, ihren eigenen Weg einzuschlagen.

Daher lassen sich die geistigen Vermögen vereinen: Der Abgrund der Freiheit, welcher von dem Wollen hervorgebracht wird, wird von dem Urteilen überwunden. Durch den Zugriff auf weltliche Beispiele werden Bürger:innen dazu beauftragt, ihr eigenes Urteil zu erstellen, um das entsprechende politische Prinzip auf ihre eigene Weise zu realisieren. Dabei wird deutlich, dass das Urteilen den Weg über den toten Punkt hinaus, welcher von dem Wollen ausgelöst wird, findet und es sogar mit dem Handeln verknüpft.

Schlussfolgerung

Dieser Beitrag hat geschildert, dass Arendt die Kantische Auffassung des Gemeinsinns doch nicht als weltliches Phänomen missdeutet. Da Kant selbst die a priori-Geltung der reflektierenden Urteilskraft unterminiert, ist es eher der Fall, dass Arendt Kant treu bleibt. Denn dadurch erschafft Kant selbst die Möglichkeit, eine weltliche Interpretation des Gemeinsinns freizulegen. Und zwar bezieht sich Kant auf empirische Beispiele von gutem Geschmack, um die Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile zu vollziehen. Dies begründet meine These, dass die Gültigkeit ästhetischer Urteile nicht nur von einer imaginären Gemeinschaft vernunftfähiger Wesen, sondern auch von einer menschlichen Gemeinschaft hergeleitet wird. Daher beleuchtet Arendts Interpretation des Gemeinsinns die Tatsache, dass die Allgemeingültigkeit ästhetischer Urteile nicht nur von der Autonomie des Subjekts her gewonnen wird, sondern auch durch den Vergleich an empirischen Beispielen. Somit lässt sich Arendts Behauptung bestätigen: Die Urteilsbildung kann tatsächlich nur in einer menschlichen Gemeinschaft abgeschlossen werden. Denn empirische Beispiele dienen als anerkannte Maßstäbe, mit denen individuelle Geschmacksurteile verglichen und finalisiert werden können.

Weiterhin wurde argumentiert, dass nach Arendts Konzeption aktualisierte politische Prinzipien bei der politischen Urteilsbildung dieselbe Rolle spielen wie empirische Beispiele bei der ästhetischen Urteilsbildung. Und zwar erzeugt die Ausübung politischer Prinzipien weltliche Beispiele, die wiederum als allgemeine Maßstäbe für die Realisierung der Allgemeingültigkeit von politischen Urteilen dienen. Zudem wurde verdeutlicht, dass die Nachahmung weltlicher Beispiele Bürger:innen dabei hilft, selbstständig zu urteilen und zu handeln, was die Autonomie der Urteilsbildung und die Pluralität der politischen Welt fördert. Anhand Arendts Schilderung der Amerikanischen Revolution wurde ausgeführt, dass ihre Interpretation weltlicher Beispiele das Potenzial hat, das Wollen mit dem Urteilen, und das Urteilen mit dem Handeln, zu vermitteln. Dies führte mich zu dem Schluss, dass das Urteilen den Abgrund der Freiheit, der von dem Wollen hervorgebracht wird, überbrückt. Somit bietet die vorgestellte Lesart von Arendts Interpretation von Kants Verwendung empirischer Beispiele einen möglichen Weg an, das Wollen und das Urteilen mit der politischen Beteiligung zu vereinen.

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1 Dieser Beitrag basiert auf meinem Buch (Fazekas 2025a). Vielen Dank an Matthias Tögel für die Durchsicht und Korrektur dieses Beitrags. Die Korrektur dieses Texts wurde vom Trinity College Dublin Trust gesponsert. Außerdem möchte ich mich bei den anonymen Reviewer:innen für ihre Kommentare zum Beitrag bedanken.

2 Meine Übersetzung.

3 Vgl. Norris 1996, 186-88; Degryse 2011, 353; Yar 2000, 21.

4 Alle Übersetzungen von DeCarolis Text sind meine eigenen.

5Obwohl in diesem Beitrag argumentiert wird, dass Arendt die Kantische Deutung des Gemeinsinns nicht empirisiert, weicht Arendt schon an einer Stelle von Kant ab. Und zwar empirisiert Arendt die antizipierte Zustimmung anderer, sodass es mit ihrer Deutung der öffentlichen Debatte übereinstimmt. Dabei behauptet Arendt, die Realisierung der Allgemeingültigkeit von Geschmacksurteilen zu vollziehen (Arendt 2016, 569-70). Eine mögliche Interpretation von dieser Behauptung Arendts wird in meinem Buch erarbeitet (Fazekas 2025a, 151-56). Daher wird es in diesem Beitrag von Vornherein angenommen, dass die Perspektiven konkreter Personen und Gemeinschaftsgruppen bei der Urteilsbildung miteinbezogen werden können.

6 Der Begriff, „empirische Beispiele“, bezieht sich auf Kants Auffassung, wobei der Begriff, „weltliche Beispiele“, sich auf Arendts Auffassung bezieht.

7 Zitiert von DeCaroli 2007, 378.

8 Die Einschätzung der Gültigkeit von Geschmacksurteilen wird anhand von Kants Beispiel des jungen Dichters im folgenden Abschnitt besprochen.

9 Zitiert von DeCaroli 2007, 377.

10 Vgl. Ginsborg 1998, 450.

11 Hier bezieht sich Kant nicht mehr auf den jungen Dichter, jedoch deutet diese Textstelle an, was Kant ihm an dieser Stelle empfehlen würde.

12 Vgl. Cane 2015, 56; Fazekas 2025a, 179; Muldoon 2016, 122.

13 Im englischen Text fügt Arendt die Gleichheit hinzu, Arendt 2006, 151.

14 Siehe Fazekas 2025a und Fazekas 2025c für eine ausführlichere Untersuchung politischer Prinzipien und ihrer Rolle bei der politischen Urteilsbildung. Nennenswerte Auseinandersetzungen mit politischen Prinzipien sind auch Cane 2015, Canovan 1995 und Meinefeld 2025.

15 Im Gegensatz zum politischen Urteilen findet das alltägliche Urteilen unter normalen Zuständen statt. Deshalb meint Arendt, dass Bürger:innen sich an „Vorurteile“, d.h. an vorhandenen Regeln wenden können, um Urteile zu bilden (Arendt 2020, 20).

16 Auch fiktive Beispiele beruhen auf der Erscheinung weltlicher Phänomene. Arendt erklärt, dass die Einbildungskraft fiktive Gedankendinge aus bereits existierenden Entitäten zusammenstellt (Arendt 2022a, 83).

17 Ferrara (2008) und Blumenthal-Barby (2021) analysieren Arendts Vergleich zwischen der exemplarischen Gültigkeit von Geschmacksurteilen und der Funktion der Schemata bei der Bildung von Erkenntnisurteilen. Obwohl diese Spannung in Arendts Denken vorhanden ist, würde, sie zu adressieren, allerdings den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

18 Meine Übersetzung. Dieser Satz tritt nicht in der deutschen Übersetzung auf.

19 Typfehler im Originaltext korrigiert.


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