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Ausgabe 2, Band 14 – Dezember 2025
Friedrich Weißbach: Recht und Gemeinschaft. Zu Hannah Arendts Kritik der Menschenrechte
Rezension: Friedrich Weißbach: Recht und Gemeinschaft. Zu Hannah Arendts Kritik der Menschenrechte, Berlin: Lukas Verlag 2025, 191 S., 25,00 EUR.
Den Ausgangspunkt der Untersuchung von Hannah Arendts Kritik der Menschenrechte bilden für Friedrich Weißbach die aktuellen Höchstzahlen Vertriebener und deren dramatischer Situation weltweit trotz der weitreichenden Ratifizierung der Menschenrechte. Gegenwärtige Zustände zeigten die Richtigkeit von Arendts Diagnose, dass die Menschenrechte wirkungslos und illusionär blieben. Sie tun dies nach Arendt notwendigerweise, weil sie auf einer Aporie fußen. Weißbach fokussiert in seiner Untersuchung das Kapitel Die Aporien der Menschenrechte aus Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft und möchte zeigen, „dass für Arendt das Schicksal der Staatenlosen paradigmatisch für ein nicht nur in sich widersprüchliches, sondern für totalitäre Herrschaftsformen anfälliges politisches Denken der Moderne steht“ (vgl. S.11). Er wendet Rahel Jaeggis Konzept der immanenten Kritik auf seine Analyse an und kondensiert diese in Arendts Kritik der nationalstaatlichen Souveränitätslogik und der damit verbundenen Verständnisse von Recht, Freiheit und Gleichheit. Ein alternatives Verständnis von Recht möchte Weißbach über Arendts Auseinandersetzungen mit Nomos und Lex sowie insbesondere deren Verbindung aufzeigen.
Wie charakterisiert Arendt die Aporie der Menschenrechte? Weißbach identifiziert eine doppelte Problemlage nach Arendt. Sie bestehe zum einen darin, dass die Menschenrechte nicht in Gott, Natur oder Geschichte verankert seien. Stattdessen sei diese Funktion auf die Menschheit übertragen worden. Doch das Konzept der Menschheit könne dies nicht leisten (vgl. S.44). Weißbach bezieht die Problemlage darüber hinaus auf Arendts Grundverständnis, ein einzelner Mensch sei denkunmöglich, Menschen gebe es immer nur im Plural (vgl. S.25). Wenn jedoch die Menschheit Basis der Legitimation von Menschenrechten sein solle, seien die Menschenrechte tatsächlich auf einen politischen Körper bezogen (vgl. S.22f.). Dadurch sei die ursprüngliche Basis der Gleichheit der Menschen untereinander bereits überschritten. Die Menschenrechte seien dann nämlich – hierin liege das zweite Element der Aporie – abhängig von einem Souverän, der sie garantiert (vgl. S.25), und in der Art mit Bürgerrechten verflochten, dass diejenigen Staatenlosen, die über keine anderen Rechte als Menschenrechte verfügen, auch dieser beraubt seien.
Die Aporie der Menschenrechte zeige sich für Staatenlose also wie folgt: Sie können sich als „politisch bedeutungslose[…] Individuen“ (EU, S.603) nicht wirkungsvoll auf die ihnen zugesprochenen Menschenrechte berufen, weil es „die Sphäre, die über den Nationen stünde“ (EU, S.618) de facto nicht gibt und „dem bloßen Menschsein keinerlei Recht mehr“ (EU, S.619) entspringe. Ohne nationale Zugehörigkeit seien Individuen daher, so Weißbach, keine Rechtsträger mehr (vgl. S.29). Diese Aporielage zeige zugleich auf, dass auch das Recht, Rechte zu haben, – nach Arendt das eine Menschenrecht, sofern es ein solches überhaupt gäbe – aporetisch verlaufe, denn zu seiner Garantie über einen Souverän oder ein souveränes Staatsgebilde müsse es bereits sein, was es zu verwirklichen suche (vgl. S.49).
Im Anschluss an die Rekonstruktion von Arendts Verständnis der Aporie der Menschenrechte setzt Weißbach den Fokus auf die anthropologischen Prämissen beziehungsweise Implikationen und verfolgt mit der Vita activa die Begriffe Welt, Öffentlichkeit, Handeln und Pluralität hin zum Politischen mit den Bezügen auf Weltverlust und Weltlosigkeit. Neben der wechselseitigen Bedingtheit von Welt und Menschen (vgl. S.63) arbeitet er heraus, Arendts Verständnis von Öffentlichkeit und politischem Raum sei gleichbedeutend mit einer „Absage an jede Vorstellung von Souveränität und Gewalt“ (S.78). Weißbach betont die Tiefe von Arendts Kritik, die sich am Schicksal der Staatenlosen entzünde und auf zahlreiche Bezüge ausweite (vgl. S.110).
Rahel Jaeggis Konzept der immanenten Kritik zeichnet der Autor an 5 Eckpunkten nach: Immanente Kritik gehe 1. von situationsinhärenten, vernünftigen Normen aus, beschäftige sich 2. mit Situationen, die in sich widersprüchlich geworden seien, nämlich 3. in einer „inneren Widersprüchlichkeit zwischen der Realität und den konstituierenden Normen“ (S.111). Immanente Kritik wende sich dann 4. transformativ, wobei diese Transformation 5. Normen und Realität umfasse (vgl. S.110f.). Er wendet das Konzept auf Arendts Kritik der Menschenrechte an und zeigt hierbei Folgendes auf: Das erste Merkmal sei auf der Basis dessen, dass Menschenrechte ursprünglich emanzipatorisch verstanden werden müssten, erfüllt (vgl. S.111). Merkmal 2 und 3 seien hinsichtlich der Ausführungen zum aporetischen Charakter der Menschenrechte nach Arendt gegeben. Auch die Merkmale 4 und 5 seien hinreichend erfüllt, um Arendts Kritik als eine immanente Kritik im Sinne Jaeggis zu bezeichnen. Denn es sei nach Arendt ersichtlich, dass eine Transformation jenseits der bestehenden Ordnung gedacht werden müsse. Sie beziehe sich sowohl auf die grundlegenden Normen von Freiheit und Gleichheit wie auf die politische Konstitution. Diese müsse selbst in eine postsouveräne Ordnung übergehen, um Menschenrechte, oder sei es auch nur ein Menschenrecht, aus der aporetischen Unwirksamkeit entfesseln zu können (vgl. S.113). Nachfolgend identifiziert Weißbach solche transformativen Aspekte in Arendts Denken. Er arbeitet Ansätze transformativen Potentials an den Auseinandersetzungen mit Recht, nämlich Lex und Nomos sowie deren Zusammenführung, heraus.
Weißbach differenziert zwischen zwei Rechtsverständnissen nach Arendt: dem grenzziehenden Nomos und der grenzverschiebenden Lex (vgl. S.140). Arendts Verständnis des griechischen Nomos sei entsprechend so zu rekonstruieren, dass dieser den Rahmen des politischen Raumes konstituiert und Schranken gegenüber der Uferlosigkeit des Handelns bildet. Insofern sei Nomos funktional nach innen und abgrenzend gegenüber dem Fremden (vgl. S.120ff.). Die römische Lex dagegen, sei in Arendts Verständnis auf das Außen hin ausgerichtet und äußere sich einer verbindenden Wirkweise durch Verträge mit Anderen bereits als politischer Akt (vgl. S.127f.). Weder Lex noch Nomos könnten, so Weißbach, als Arendts Transformationsvorschlag der kritikwürdigen Situation herangezogen werden. Stattdessen müsse im Sinne von Merkmal 4 und 5 der immanenten Kritik ein Transformationsimpuls aus der Vereinbarung von Nomos und Lex gedacht werden. Die Gleichzeitigkeit von Nomos und Lex sieht Weißbach in Arendts Überlegungen zum politischen Urteilen präsent (vgl. S.134). Politische Urteile könnten für sich einen konkreten Allgemeingültigkeitsanspruch erheben, insofern sie einerseits normbestätigend innerhalb der konkreten Gesellschaft, innerhalb des konkreten politischen Raumes, gefällt werden. Hier sieht Weißbach den Bezug zu Nomos. Andererseits aber übersteigen politische Urteile auf gemeinschaftlicher Ebene bestehende Regeln in der erweiterten Denkungsart und mit dem Gemeinsinn (vgl. S.140). Hierin sieht der Autor den Bezug zur Lex. Damit sei das politische Urteilen nach Arendt, so Weißbach, wie Nomos und Lex gemeinsam gedacht, zugleich grenzziehend wie grenzverschiebend.
Diese Gleichzeitigkeit versteht Weißbach als Impuls für ein Neudenken von Souveränität im Sinne Arendts. Es biete sich die Möglichkeit an, Grenzen und damit auch Migration neu zu denken. Den politischen Raum sieht Weißbach dabei zwar weiterhin territorial verfasst, doch „müsste man die Grenze als einen Ort der Frage nach Mitgliedschaft vorstellen, wo die Menschen befragt werden, ob sie bereit sind, sich als Teil der Gemeinschaft mit all den damit zusammenhängenden Verpflichtungen zu verstehen und danach zu handeln. Je nachdem, wie die Antwort ausfiele, wäre der Zugang auf das Territorium offen oder verschlossen.“ (S.166). Der Fremde erweise sich als Anderer in der Erweiterung der Perspektive, so Weißbach. Unklar bleibe aber mit Arendt, wie die Transformation zu diesem neuen Verständnis in Angriff genommen werden könne (vgl. S.181).
Mit der Ausarbeitung seiner Masterarbeit legt Friedrich Weißbach eine gelungene Rekonstruktion des Kapitels Die Aporien der Menschenrechte vor und bezieht es auf zentrale Begriffe Arendts Philosophie. Der Bezug auf gegenwärtige Phänomene, nicht nur die aktuelle weltweite Migrationssituation, sondern beispielsweise auch auf den Prozess um Harvey Weinstein rücken Arendts Überlegungen in einen gegenwärtigen Kontext. In der Einleitung setzt Weißbach seine Auseinandersetzung als Versuch, „mit Arendt philosophische Antworten auf die bestehende Migrationsdebatte“ (S.16) zu geben. Ob dieses Vorhaben letztlich eingelöst wird, bleibt fraglich. Eine grundlegende Beschäftigung mit dem Begriff der Migration sowie eine Auseinandersetzung mit der bestehenden Migrationsdebatte bleiben aus. Der Ansatz eines neuen Souveränitäts- und Grenzverständnisses, der als über Arendt hinausgedachter Input in Migrationsdebatten aufgeführt wird, verbleibt im Idealistischen. Bleiben nicht diejenigen, die im territorial verfassten politischen Raum bereits leben, dort hineingeboren sind, in der hegemonialen Position zu entscheiden, wer Teil wird und wer nicht? Besteht nicht die Situation des Gefälles zwischen Bittstellenden und souveränen Entscheidungen weiterhin? Wo ist der Raum für Transformationen – innen und außen? Wenn Weißbach an dieser Stelle über eine Rekonstruktion hinausgeht, bleiben die Ausführungen knapp und weitergehende Fragen offen.
Die Lektüre von Weißbachs sonst gut lesbarem Text kommt an einigen Stellen durch Wortdopplungen, Formatierungs- und Rechtschreibfehler ins Stolpern. Besonders augenfällig ist die Schreibweise von „Hanna“ Arendt im Inhaltsverzeichnis wie in der Kapitelüberschrift.
Recht und Gemeinschaft. Zu Hannah Arendts Kritik der Menschenrechte liefert die Basis, um gegenwärtig Debatten um Menschenrechte, Migration und Souveränität mit Arendt zu führen. Weißbach bringt die zentralen Begriffe Arendts zusammen, beleuchtet ihre Kritik und leistet Vorstöße, Migration mit Arendt neu zu denken. Weißbachs Text ist daher geeignet über und mit Arendt weiterzudenken und zur Lektüre für Fachpublikum und Interessierte empfohlen.
Literatur
Arendt, Hannah: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, München 1986 [zitiert als EU].
Evelyn Wiebke Höfer
Beraterin Förderinstrumente an der Universität St.Gallen
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