@article{Benöhr-Laqueur_2022, title={"Lüge! Alles Lüge?!": Neue Forschungsergebnisse zur Identität von "Dr. Langer" und die daraus folgenden Neubewertungen für Eichmanns Aussageverhalten in Jerusalem}, volume={12}, url={https://www.hannaharendt.net/index.php/han/article/view/518}, DOI={10.57773/hanet.v12i1.518}, abstractNote={<p>Während des 91. Verhandlungstages im Prozess gegen Adolf Eichmann vor dem Jerusalemer District Court, am 11.7.1961, befragte Generalstaatsanwalt Gideon Hausner den Angeklagten nach seinem Verhältnis zur Wahrheit. Hausners Frage wurde von dem Dolmetscher wie folgt übersetzt:" Was Ihren Wahrheitssinn, Ihren Sinn zum Sprechen der Wahrheit betrifft: Sie drückten sich einmal aus, dass jeder der sich in Haft befindet, das Recht habe, die Unwahrheit zu sprechen, ist das richtig?"<br>Die Übersetzung in die deutsche Sprache missfiel dem Vorsitzenden Richter Moshe Landau, so dass er intervenierte. Er präzisierte in Richtung von Eichmann auf deutsch: "Nicht den Sinn, sondern Ihren Wahrheitswillen! Ihren Willen, die Wahrheit zu sagen!" Eichmanns Antwort lautete wie folgt: "Im Prinzip stimmt das. Ich habe von diesen Prinzipien nie Gebrauch gemacht." Dies führte im Gerichtssaal auf Seiten der Zuschauer zu Tumulten, was wiederum den Vorsitzenden Richter dazu veranlasste, mit der flachen Hand mehrfach auf den Tisch zu schlagen und in scharfem Ton: "Ruhe im Gerichtssaal" zu <br>fordern. Zu diesem Verfahrenszeitpunkt war erkennbar, dass Eichmann nachweislich und damit wider besseren Wissens log. Aus seiner vehementen Negierung der Tatsachen wurde ein Dogma: Eichmann lügt. Das erwies sich für die (rechts-)historische Forschung als fatal. </p>}, number={1}, journal={HannahArendt.net}, author={Benöhr-Laqueur, Susanne}, year={2022}, month={Dez.}, pages={260–265} }