1. Hannah Arendt in München (1949/50)
Natan Sznaider
„Überanstrenge Dich nicht, es sind ja nur Bücher“, so schrieb Arendts Mann am 8.
Dezember 1949 an seine Frau nach Deutschland, wo sie sich zum ersten Mal seit 1933
wieder aufhielt.1) Arendt aber strengte sich sehr an; denn es ging ihr um mehr als „nur“
Bücher. Diese Buücher waren etwas ganz Besonderes, sie hatten für Hannah Arendt
nicht nur symbolischen Wert. Hier konzentrierte sich, was sie über jüdische Kultur und
Politik dachte. Sie waren für sie auch die Überlebenden der Katastrophe. Aber nicht nur
das, sondern auch ihr Verständnis von aktiver jüdischer Politik war betroffen. Über
welche „Bücher“ nun schrieb ihr Heinrich Blücher?
In dem folgenden Essay geht es um Hannah Arendts Arbeit als Forschungsleiterin und
danach Geschäftsführerin der „Jewish Cultural Reconstruction“, in deren Auftrag sie
1949 für eine längere Zeit nach Deutschland reiste.2) Diese Organisation geht zurück auf
die schon 1936 in New York von dem Historiker Salo Baron ins Leben gerufene
„Conference on Jewish Relations“ und sollte als intellektuelle Antwort der aus Europa
stammenden amerikanischen Juden auf den Nazismus gelten.3) Sehr bald organisierte
sich die Gruppe um eine einzige Aufgabe: Das von den Nazis geplünderte jüdische
Kulturgut, das zu sogenannten Forschungszwecken nach Deutschland gebracht worden
war und dessen ehemalige Besitzer vernichtet wurden, sollte aus Europa in die USA
und nach Israel überführt werden. Zwischen 1946 und 1949 verhandelte die
Organisation deshalb mit den amerikanischen Behörden.
Arendt reiste 1949 nach Deutschland, um Verhandlungen mit deutschen und
amerikanischen Behörden zu führen. Sie war keine Deutsche mehr, und noch war sie
keine amerikanische Staatsbürgerin. Sie verhandelte als staatenlose Jüdin, aber als
Emissärin einer jüdischen Organisation. Sie handelte. Aus Deutschland schickte sie
„field reports“ in das Büro in New York. Die Berichte, die bislang unveröffentlicht in
israelischen und amerikanischen Archiven liegen und auf die ich mich hier beziehen
werde, sind ein gutes Beispiel für das selbstbewusste Auftreten Arendts. Ihr war klar,
dass sie im Auftrag des jüdischen Volkes mit deutschen Bibliothekaren und
Museumsverwaltern verhandeln musste. Sie wusste, dass sie auf den guten Willen
dieser Menschen angewiesen war; denn nach dem Krieg tauchte viel jüdisches
Kulturgut in eben diesen deutschen Institutionen auf. Und sie wusste auch, dass die
Bibliotheken nicht gerade enthusiastisch auf jüdische Appelle reagieren würden, dieses
Kulturgut der „Jewish Cultural Reconstruction“ zur Verfügung zu stellen.
In dem Archiv der Stanford University im Nachlass von Salo Baron, aus dem die hier
zitierten Berichte stammen, befinden sich auch mehrere Protokolle von Sitzungen, die
alle auf das Gleiche hinweisen: Jüdische Intellektuelle waren unermüdlich damit
beschäftigt, das von den Nazis geraubte Kulturgut nach Kriegsende aus Europa
herauszubringen. Lebendige Tradition könnte es nur da geben, so ihre Argumentation,
wo auch Juden lebten.
Ein Großteil der Korrespondenz ist in englischer Sprache verfasst, die natürlich nun die
Geschäftssprache der „Jewish Cultural Reconstruction“ war. Hier lernen wir Hannah
Arendt als Geschäftsführerin kennen. Die Sprache ist trocken, bürokratisch. Man
erkennt die Dringlichkeit der Aufgabe, die ohne großes Pathos wahrgenommen wird. So
schrieb sie am 12. Juni 1951 ein Memo an den Aufsichtsrat der „Jewish Cultural
Reconstruction“, in dem sie über die Verteilung von 18 Kisten und 450
Kulturgegenständen berichtete. Sie sprach von sechs jüdischen Museen in New York
sowie dem Bezalel Museum in Jerusalem. Mit ihren Mitarbeitern überlegte sie, in
welches dieser Museen dies nun alles geschickt werden sollte.
Zwischen Arendt und Gershom Scholem gibt es in dieser Zeit einen geschäftlichen
Briefverkehr, der so gar nicht sensationell ist und wo keine großen ideologischen
Fragen behandelt werden. Die Briefe in den Jahren 1949 bis 1951 drehten sich oft um
die technischen Details der Abwicklung, um Mikrofilme, um Verschickung von
Materialien, um Transportkosten und Verhandlungen mit deutschen Behörden.
Manchmal vergisst man beim Lesen, worum es letztendlich geht – um die Abwicklung
jüdischer Kultur in Europa. Dabei waren nicht Detailfragen zu klären, sondern es ging
auch um große Politik. In einem Brief, den Scholem am 30. April 1950 an Arendt
schrieb, machte er sie auf einen Zwischenfall aufmerksam. Er erwähnte ein Interview,
das einer der Mitarbeiter der „Jewish Cultural Reconstruction“ einer Jiddischen Zeitung
in New York gegeben hatte. Dieser Mitarbeiter berichtete, dass eine Sammlung von
Büchern, die ursprünglich aus den baltischen Staaten stammte, nach Jerusalem
verschifft worden war. Nun gab es zwar in Estland, Litauen und auch Lettland kaum
mehr Juden, doch die Sowjetunion beanspruchte einen Großteil des Materials als ihren
Kulturbesitz. Die amerikanischen Behörden hatten keine Probleme, der Sowjetunion die
entsprechenden Forderungen abzuschlagen – nicht zuletzt weil sie die Annexion der
baltischen Staaten nicht anerkannten. Entsprechend fassten die amerikanischen
Militärbehörden den Beschluss, kein Kulturgut in die von der Sowjetunion annektierten
Gebiete rückzuerstatten. Auf diese Weise wurde die „Jewish Cultural Reconstruction“
Teil des nun beginnenden Kalten Krieges. Auf der anderen Seite hatte Israel zu dieser
Zeit immer noch gute Beziehungen zur Sowjetunion. Dies ist ein gutes Beispiel dafür,
wie jüdische Politik zwischen die Fronten des Kalten Krieges gelangte. Scholem war
sehr verärgert über dieses Interview, da er glaubte, dass der sowjetische Geheimdienst
die jiddischsprachige Presse in New York nach Informationen ausspionierte, und er
befürchtete, dass die Sowjets sehr ungehalten sein könnten, wenn sie erführen, dass
jüdisches Kulturgut aus den baltischen Staaten nach Israel verschickt worden war.
Scholem erklärte Arendt in diesem Zusammenhang, dass die diplomatischen Positionen
Israels und der USA gegenüber der Sowjetunion nicht dieselben seien.
Der erste Besuch von Arendt in Deutschland (November 1949 bis März 1950) ist
bekannt und auch schon oft kommentiert worden. Der veröffentlichte Briefwechsel mit
Heinrich Blücher aus dieser Zeit gibt zu erkennen, wie Arendt sich fühlte. Privates aus
dieser Zeit kann man auch in dem noch unveröffentlichten Briefwechsel mit ihrer
Freundin Hilde Fränkel finden. Der mittlerweile berühmte Essay „The Aftermath of Nazi
Rule“ („Besuch in Deutschland“) gehört zum bekannten Arendt-Kanon. Die Stimmung in
diesem Essay ist mehr als dunkel und spiegelt auch wieder, was sie ihrem Mann am 14.
Dezember 1949 schrieb:
„Weißt Du eigentlich, wie recht Du hattest, nie wieder zurück zu wollen? Die
Sentimentalität bleibt einem im Halse stecken, nachdem sie einem erst in die
Kehle gestiegen ist. Die Deutschen leben von der Lebenslüge und der
Dummheit. Letztere stinkt zum Himmel.“ 4)
Die „Unfähigkeit zu trauern“, die Alexander und Margarete Mitscherlich in ihrem
gleichnamigen Buch später theoretisch aufarbeiten sollten, wurde von Arendt konkret
erfahren. Aber sie war sich auch klar darüber, dass Deutschland und Europa für Juden
abgeschlossene Kapitel bedeuteten. Vielleicht blieb noch die Sprache, aber mehr auch
nicht.
Arendt war in den acht Jahren USA zu einer amerikanischen Jüdin geworden. Als
solche fuhr sie nach Deutschland, im Namen des amerikanischen und internationalen
Judentums verhandelte sie dort mit Beamten und Behörden. Daran war eigentlich nichts
Verwunderliches; denn Arendt arbeitete seit 1933 für jüdische und zionistische
Institutionen. Zunächst im Pariser Exil, wo sie für die Auswanderung jüdischer Kinder
und Jugendlicher nach Palästina zuständig war. Sie nahm an der
Gründungsversammlung des „World Jewish Congress“ 1936 in Genf teil, der auf
internationaler Ebene der nationalsozialistischen Bedrohung etwas entgegenzusetzen
versuchte. Als sie 1941 in die Vereinigten Staaten weiter fliehen musste und dort
endgültig ihre neue Heimat fand, arbeitete Arendt ab 1944 als Forschungsleiterin und
dann, von 1948 bis 1952, als Geschäftsführerin für die „Jewish Cultural Reconstruction“.
Heute ist Arendt mehr als Kritikerin des territorialen Zionismus bekannt – die Kritik
Scholems an ihr hat viel dazu beigetragen, sie dem linken Spektrum der Zionismuskritik
zuzuordnen. Dabei war ihre Kritik am Zionismus eher Teil der innerjüdischen
Auseinandersetzung, bei der es sich darum drehte, ob die USA oder Israel die richtigen
Alternativen für jüdisches Leben nach dem Holocaust wären. Einig war man sich
dagegen in der Einschätzung Europas und insbesondere Deutschlands.
Arendt besuchte Deutschland, auch um ehemalige Freunde und Bekannte
wiederzusehen. 16 Jahre war sie nicht mehr dagewesen. Ihre deutsche
Staatsangehörigkeit besaß sie nicht mehr, ihre amerikanische noch nicht. Staatenlos
kam sie nach Deutschland. Staatenlos, aber nicht völlig machtlos. Ihr Besuch war ja
nicht nur ein Privatbesuch. Die geschäftliche Dimension ist ziemlich klar einem Brief an
Blücher zu entnehmen, den sie am 26. Dezember 1949 aus Basel schrieb, als sie
Jaspers dort besuchte:
„Kurz gesagt, ich habe vielleicht zuviel erreicht, ich weiß es selbst nicht. Die
Gesellschaft deutscher Bibliothekare wird an ihre Mitglieder appellieren, gleiches
wird für die Museen geschehen. So weit so gut. Dann aber sagte mir der
Präsident dieser Gesellschaft in München, dass er fände, man solle noch eine
Regierungsverordnung herausgeben, und die bereite ich gerade vor. D.h. eine
Verordnung der deutschen Länderregierungen. Dass auch dies glücken könnte,
scheint irgendwie merkwürdig. Schließlich bin ich ja nicht nach Deutschland
gefahren, um die deutsche Gesetzgebung zu ändern. [...] Ich habe mit den
meisten noch guten Kontakt, sie haben Vertrauen zu mir, ich spreche noch ihre
Sprache. Schrecklich sind nur die sog. deutschen Juden, die Gemeinden sind
Raubgemeinschaften, alles verwildert und in äußerster Vulgarität und
Gemeinheit. Wenn ich nicht mehr kann, flüchte ich mich zu den amerikanischen
jüdischen Organisationen.“ 5)
Insbesondere soll hier Arendts Aufenthalt in München beleuchtet werden. Mit wem traf
sich Hannah Arendt in München im Dezember 1949 und 1950 Ende Januar (22. bis
25.)? Um welchen Appell geht es hier? Von welcher Regierungsverordnung spricht
Arendt? All das geht aus den „field reports“ hervor, die Arendt aus Deutschland in ihr
Büro nach New York schickte. Die Ziele des Besuchs in Deutschland und insbesondere
in München waren ziemlich klar gesteckt, nämlich Informationen über von Nazis
beschlagnahmtes jüdisches Kulturgut zu bekommen. Die „Jewish Cultural
Reconstruction“ war sich darüber im Klaren, dass sich sehr viel Material in deutschen
Archiven, Bibliotheken, und Museen befinden müsste. Deshalb suchte die Organisation
auch die Kooperation mit den deutschen Behörden. Sie bemühte sich aber nicht nur um
die Rückerstattung ehemaligen jüdischen Eigentums, sondern suchte auch nach
Restitutionsmöglichkeiten.
Arendt traf sich mit Vertretern der damaligen bayerischen politischen Elite – so mit
Gustav Hofmann, dem Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek und Ersten
Vorsitzenden des „Vereins Deutscher Bibliothekare“. Mit ihm verhandelte sie im
Dezember 1949, und Hofmann veröffentlichte nach diesem Treffen den erwähnten
Appell. Dieser erschien Anfang 1950 in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift
Nachrichten für wissenschaftliche Bibliotheken. Er hatte folgenden Wortlaut:
„MELDUNG VON EIGENTUM JÜDISCHER HERKUNFT IN DEUTSCHEN
BIBLIOTHEKEN
Es ist anzunehmen, dass ehemaliges konfisziertes Eigentum jüdischer Herkunft
sich vielfach noch in den deutschen öffentlichen Bibliotheken befindet. Bisher
sind nur Bruchstücke der großen Sammlungen der ehemaligen jüdischen
Gemeinden und wissenschaftliche Institute, theologischen Seminare usw. zu
Tage getreten. In Frage kommen vor allem Judaica und Hebraica aller Art
(Bücher, Inkunabeln, Manuskripte, Archivalien), die aus Ausweichlagern nach
Kriegsende in die deutschen Bibliotheken geflossen sind, sowie Bestände der
früheren nationalsozialistischen Institute und Organisationen, die nach der
Liquidierung den Bibliotheken einverleibt wurden. Es handelt sich fernerhin um
Sammlungen, die den Bibliotheken (vor allem den Orientalischen Abteilungen)
von staatlichen oder Parteistellen nach 1938 und vor allem nach 1940 zum Kauf
angeboten wurden.
Die Jewish Cultural Reconstruction, Inc., Wiesbaden, Landesmuseum, bittet nun,
alle etwa bei den deutschen Bibliotheken befindlichen Bestände dieser Art
ausfindig zu machen und ihr zu melden.
Von Seiten der Bayerischen Bibliotheken hat die Meldung an das Bayerische
Landesamt für Wiedergutmachung, München, Arcisstraße 11, zu erfolgen.
G. Hofmann, 1. Vorsitzender.“ 6)
Dieser Aufruf wurde 1952 nochmals wiederholt. Hofmann glaubte nicht daran, dass die
Bibliotheken freiwillig Material abgeben würden (es gab in der Tat – soweit bekannt –
auch keine Reaktionen auf den Appell) und wollte sich für ein Regierungsdekret in
dieser Sache stark machen. Arendt war sehr angetan von Hofmanns Ernsthaftigkeit,
von der sie in ihrem Feldbericht auch so berichtete. Ein Dekret war auch deshalb
wichtig geworden, weil die Gesetzeslage der Rückerstattung (ein amerikanisches
Militärgesetz aus dem Jahre 1949, das „Law 59“ welches u,a, auch jüdische
Organisationen zu Nachfolgeorganisationen der ehemaligen jüdischen Gemeinden in
Deutschland ernannte und damit Arendts Arbeit für die „Jewish Cultural Reconstruction“
legitimierte) nur Besitz im Wert über 1000 DM betraf, wobei allerdings viele der
konfiszierten Bücher Einzelstücke waren und unter diesem Wert gehalten werden
konnten. Ein neues Gesetz würde die Arbeit der „Jewish Cultural Reconstruction“ sehr
erleichtern. Arendt berichtete auch, dass sie befürchtete, viele Bücher könnten erst
später entdeckt werden, da die meisten Bibliotheken ihre Bestände nach dem Krieg
noch nicht ausgepackt hätten.
Hofmann riet ihr, sich mit Dieter Sattler in Verbindung zu setzen, dem damaligen
Staatssekretär für die schönen Künste in Bayern. Über Sattler sollte sie einen Kontakt
zu Alois Hundhammer, dem damaligen Minister für Unterricht und Kultur, knüpfen.
Hundhammer als der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Kultusminister konnte
ein Dekret veranlassen. Bevor sich Arendt mit Sattler traf, sprach sie mit Hans Ludwig
Held, dem Direktor der Münchener Stadtbibliothek, der die Meinung von Hofmann teilte,
dass ein Dekret notwendig sei. Des Weiteren traf sie sich mit Ludwig Heinrich
Heydenreich, dem Leiter des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München. Dieser
versprach Arendt einen ähnlichen Appell, wie ihn Hofmann für die Bibliotheken
formuliert hatte, für die Museen vorzubereiten. Heydenreich riet ihr auch, sich bei
Präsident Heuss für ein föderales Gesetz stark zu machen. Arendt glaubte an den
guten Willen dieser Beamten (das geht klar aus ihren Berichten hervor). Dass sie
Blücher leicht genervt und gleichzeitig auch etwas amüsiert mitteilte, sie sei nicht nach
Deutschland gekommen, um die „deutsche Gesetzgebung“ zu ändern, hat also einen
ganz konkreten Hintergrund.
Und sie traf sich mit Philip Auerbach, dem Staatskommissar für rassisch, religiös und
politisch Verfolgte in Bayern und Kommissarischen Präsidenten des
Landesentschädigungsamtes, um mit ihm darüber zu sprechen, was von Seiten der
jüdischen Gemeinden in Deutschland ansteht. Im Endeffekt lief deren Absicht darauf
hinaus, die Arbeit der Nachfolgeorganisationen in USA und Israel zu unterlaufen. Sie
hatten eine andere – von ihnen aus – verständliche Auffassung davon, was mit dem
jüdischen Kulturgut geschehen sollte. Sie verstanden sich nicht als sogenannte
Geistergemeinden, sie wollten sich von den internationalen jüdischen Organisationen
ihre Existenz in Deutschland nicht streitig machen lassen. Es ging also um mehr als die
Rückgewinnung von Eigentum. Es ging um die Selbstbehauptung, es ging um jüdische
Identität, um die Zukunft jüdischer Existenz in Deutschland und Europa insgesamt. Der
Jüdische Weltkongress hatte im Sommer 1948, etwa 18 Monate vor Arendts
Deutschlandbesuch, beschlossen, dass jüdisches Leben in Deutschland so schnell wie
möglich abgewickelt werden sollte. Arendt in ihrer Funktion als Direktorin der „Jewish
Cultural Reconstruction“, die auch Teil der Organisationsstruktur des „World Jewish
Congress“ war, stand hinter dieser Entscheidung. Auch durch ihre theoretischen
Arbeiten war sie davon überzeugt, dass die Juden (insbesondere nach dem Holocaust,
aber auch schon davor) ein politisches Kollektiv jenseits von Staatsangehörigkeit und
Territorialität bildeten, obwohl das klassische Völkerrecht keine solchen kollektiven
Ansprüche kannte. Die „Jewish Cultural Reconstruction“ stellte in dieser Hinsicht einen
Durchbruch dar. Die amerikanisch jüdischen Organisationen sahen insbesondere nach
dem Krieg die Juden in der Welt als eine Einheit, die durch sie vertreten wurde. Auf der
anderen Seite versuchten Juden in Deutschland, wieder einen Status als
nationalstaatlich anerkannte Juden zu erreichen. In Kultur und Kulturbesitz
materialisierte sich dieses Dilemma, das bis heute nicht gelöst wurde. Klar ist, dass
Arendt als Emissärin des internationalen Judentums in Deutschland auftrat. Ihre
Verhandlungen mit Auerbach rührten daher auch an innerjüdische Konflikte.
Auerbach arrangierte das Treffen zwischen Sattler und Arendt, die sich dann wohl im
Dezember 1949 zum ersten Mal trafen. Sattler riet ihr, ein Memorandum an
Hundhammer zu schreiben. Am 18. Januar schickte sie einen Brief an den Minister in
seiner Eigenschaft als Vorsitzenden des Präsidiums der Ständigen Konferenz der
Kultusminister:
„Sehr geehrter Herr Minister Dr. Hundhammer,
ich schreibe Ihnen auf Veranlassung von Herrn Staatssekretär Dr. Sattler, mit
dem ich vor einigen Wochen in München über die großen Schwierigkeiten
sprach, die sich aus der Rückerstattung ehemalig beschlagnahmten oder
zwangsverkauften jüdisch kulturellen Eigentums ergeben haben. Dr. Sattler
sagte mir, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Präsidiums der
Ständigen Konferenz der Kultusminister sicher daran interessiert sein werden,
uns zu helfen, die jüdischen Kulturschätze in Deutschland zu retten, so weit es
noch möglich ist. Ich erlaube mir daher, Ihnen beiliegendes Memorandum zu
überreichen, das versucht, die Schwierigkeiten des Problems und den
augenblicklichen Stand der Angelegenheit darzustellen.
Maßgebende Persönlichkeiten in Deutschland, vor allem aus dem
Bibliothekswesen, haben uns mehrfach geraten, auf das Zustandekommen einer
Verordnung hinzuarbeiten, welche die Bibliotheken, Archive und Museen
veranlassen würde, in ihren Beständen nach jüdischem kulturellen Eigentum zu
fahnden und das so entdeckte Material anzumelden. Wir wären Ihnen daher
außerordentlich zum Dank verpflichtet, wenn Sie dieser Angelegenheit Ihre
Aufmerksamkeit widmen und eventuell unsere Vorschläge auf der nächsten
Sitzung der Kultusminister vortragen und unterstützen würden.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung
Ihre sehr ergebene
[....]
Dr. Hannah Arendt
Executive Secretary.“ 7)
Das Memorandum erklärt ausführlich, was es mit der „Jewish Cultural Reconstruction“
auf sich hat. Arendt betont nochmals ausdrücklich, dass nur Bruchstücke der von den
jüdischen Gemeinden geraubten Bibliotheken und Archive bisher aufgetaucht seien.
Beigelegt ist der Katalog „Tentative List of Jewish Cultural Treasures in Axis-Occupied
Countries“ [Vorläufige Zusamenstellung jüdischer Kulturgüter in den von den
Achsenmächten besetzten Gebieten], der unter ihrer Leitung 1945 erstellt und zwischen
1946 und 1948 veröffentlicht worden war.8) Diese Zusammenstellung ist wohl mit einer
der wichtigsten Veröffentlichungen von Arendt. Sie liest sich wie ein Inventar der
zerstörten jüdischen Kultur Europas. 3,5 Millionen Bücher und 5000 Manuskripte aus
mehr als 430 Bibliotheken sind aufgeführt. Fast keine Sprache ist nicht vertreten. Die
Liste diente als Grundlage für die Arbeit der Organisation. Durch sie konnten die
jüdische Kultur und ihr Verlust nachgewiesen werden. Sie wurde mit Hilfe eines
Netzwerkes von europäischen Flüchtlingen in den USA, England und Palästina
angefertigt. Die an der Erstellung beteiligten Forscher erhielten ihre Informationen durch
Interviews, Fragebögen sowie bereits publizierte Materialien. Die mehr als hundert
Druckseiten umfassende Zusammenstellung kann durchaus als ein Gegengift zu den
Plünderungen der Rosenbergbehörde gesehen werden, da mit ihr jüdische
Kulturschätze in ganz Europa rekonstruiert werden können. Ihren Verfassern war dabei
bewusst, dass die aufgenommenen jüdisch-europäischen Kulturschätze neu verteilt
werden mussten.9) Die jüdische Kultur in Europa erhielt durch diese Arbeit so etwas wie
einen „gedruckten Aufbewahrungsort“.
Arendt erklärt Hundhammer, was sie sich vorstellt und von ihm erhofft:
(a) einen Aufruf an alle staatlichen und städtischen Bibliotheken,
Universitätsinstitute, Archive und Museen, ihre Bestände zu prüfen. Sie
erwähnte, dass sie die Zusage von Dr. Gustav Hofmann hätte, einen solchen
Aufruf in einem der Fachorgane zu veröffentlichen.10)
(b) eine Verordnung der Ständigen Konferenz der Kultusminister, die für diese
freiwillige Aktion (Berichterstattung) eine legale Basis schaffen würde
(c) die Zentralisierung aller Informationen aus den drei westlichen Zonen bei der
„Jewish Cultural Reconstruction“.
Danach erklärt Arendt nochmals, was es mit der „Jewish Cultural Reconstruction“ auf
sich hat. Sie erinnert Hundhammer daran, dass am 15. Februar 1949 die amerikanische
Militärregierung die Organisation zum Treuhänder für jüdisch kulturelles Eigentum
ernannt hatte. Kopien schickte sie an alle in der amerikanischen Besatzungszone
befindliche Kultusministerien. Hundhammer hat ihr nie geantwortet. Besorgt berichtet
sie Hundhammer gleichzeitig von ihren Verhandlungen mit dem Direktor der Frankfurter
Stadt- und Universitätsbibliothek. Etwa 100.000 Bücher nicht-jüdischen Inhalts, die aus
ehemaligem jüdischen Besitz stammten, seien dem hessischen Kultusministerium
übergeben worden, um sie an deutsche Bibliotheken zu verteilen.
Am 22. Januar nahm Arendt an einem Treffen des Bayerischen Landesverbandes der
jüdischen Gemeinden in München teil. Sie schrieb sehr zurückhaltend von einer
Übereinkunft, die sie anscheinend vor allem mit Philip Auerbach aushandelte. Nach
dieser Übereinkunft werden die Jüdischen Gemeinden die Arbeit der „Jewish Cultural
Reconstruction“ nicht behindern – solange es um die Rettung von wissenschaftlichem
Material geht, für das die Gemeinden keine Verwendung haben. Die Gemeinden
werden die „Jewish Cultural Reconstruction“ davon informieren, was die eigenen
kulturellen Bedürfnisse sind. Die Rabbiner werden dafür verantwortlich sein, welche
Gemeinden welche Bücher von der „Jewish Cultural Reconstruction“ erhalten. Die
Gemeinden werden alles nicht benötigte kulturelle Material an die „Jewish Cultural
Reconstruction“ übergeben. Arendt war sehr skeptisch, ob diese Übereinkunft
eingehalten werden wird, wollte sich in ihrem Bericht aber nicht näher dazu äußern. Das
Verhältnis der amerikanisch-jüdischen Organisationen zu den im Entstehen begriffenen
deutschen Gemeinden beruhte auf gegenseitigem Misstrauen. Die „Jewish Cultural
Reconstruction“ verstand sich als Vertreterin des gesamten jüdischen Kollektivs. Der
Bayerische Landesverband der jüdischen Gemeinden sah das anders. Das erblose
Eigentum sollte den ehemalig Verfolgten an den Orten, an denen sie jetzt lebten, zur
Verfügung stehen. Der Verband ging davon aus, dass es legitim sei, dass Juden wieder
in Deutschland leben.
Arendt glaubte nicht an diese Legitimität. Sie war inzwischen wohl zu einer
amerikanischen Jüdin geworden, was in ihren Begleitbriefen zu den Feldberichten an
Salo Baron ziemlich klar zum Ausdruck kommt. Als amerikanische Jüdin (noch ohne
amerikanische Staatsbürgerschaft) war für sie das jüdische Kapitel in Deutschland
abgeschlossen. In ihren Berichten gibt Arendt auch ihre ständige Angst vor der
Renazifizierung Deutschlands zu erkennen:
„… on the other hand, the renazification of Germany is frightening. SS people who
are now returning from the internment camps have great amounts of money in
their pockets – nobody knows where this money comes from and nobody dares
to investigate…This does not mean that I believe in a real revival of nazism in
Germany, but the atmosphere is frightful…“ 11)
Ungefähr zur selben Zeit korrespondierte Arendt auch mit Gershom Scholem. So
schrieb Scholem am 20. Januar 1950 folgendes an Arendt:
„... Ihr Field Report ist äußerst interessant. Ich hoffe, dass Sie die von Ihnen
projektierten Dekrete der Erziehungsminister der deutschen Länder durchsetzen
können, möchte aber (Ihnen gegenüber vielleicht überflüssig) doch darauf
hinweisen, dass meinem Eindruck nach auch solche Dekrete keinerlei große
praktische Konsequenzen haben werden. Es wird Ihnen vielleicht bekannt sein,
dass ich während meines Aufenthaltes in Deutschland mit einer ganzen Zahl der
von Ihnen genannten Personen gesprochen habe, und nicht den Eindruck davon
getragen habe, dass hier viel herausspringen wird…Dennoch behaupte ich, dass
niemanden über den Weg zu trauen ist…“ 12)
Scholem erwähnte an gleicher Stelle noch, dass Restitutionsverhandlungen mit der
Bayerischen Staatsregierung im Gange seien. Dabei handelte es sich nicht um
geraubten jüdischen Besitz. Scholem wollte als symbolische Geste die Aushändigung
einiger bedeutsamer hebräischer Manuskripte aus dem bayerischen Staatsbesitz.
Insbesondere ginge es dabei um ein vollständiges Talmudmanuskript, Codex 95 der
hebräischen Sammlung der Münchener Staatsbibliothek. Er informierte Arendt über
diese Verhandlungen, obwohl er sich natürlich im klaren darüber war, dass die „Jewish
Cultural Reconstruction“ sich hierum nicht kümmern konnte, da das Eigentumsrecht der
deutschen Bibliotheken an den Manuskripten feststand. Aus diesen Verhandlungen ist
wohl nichts geworden, der Codex 95 befindet sich immer noch im Besitz der
Bayerischen Staatsbibliothek.
Arendt antwortete am 5. Februar 1950 wieder aus Basel:
„Lieber Scholem,
…Nun zu meinen Unternehmungen. Ich tue alles was mir nötig und möglich
erscheint ohne große Erwartungen. Misstrauen ist durchaus am Platze (God
knows), aber es gibt auch ein Misstrauen, dass so blind sein kann, wie blindes
Vertrauen….Anders ausgedrückt, man kann sich auf den Standpunkt stellen, alle
lügen, aller verbergen, keiner ist guten Willens -- aber dann ist man auch am
Ende nicht nur des Gesprächs, sondern auch aller möglichen Aktionen. Konkret
ist zu der Sache zu sagen, dass an der Spitze der öffentlichen Institutionen in
Deutschland oft vorzügliche Menschen stehen (Gerhard, gehen Sie nicht in die
Luft. Das ist einfach die Wahrheit), dass ich aber in jedem Büro schon die Leute
sehen kann und sie beim Namen nennen kann, die alles versuchen werden zu
sabotieren…“
Sie versuchte wohl, Scholem zu beruhigen, aber sie wusste eigentlich schon, dass die
Zeit, in Deutschland etwas zu erreichen, abgelaufen war.
Am 27. Juli 1950 kam dann die Antwort von Sattler aus der hervorging, dass das Dekret
endgültig vom Tisch war:
„Sehr geehrte Frau Arendt!
... Das Kultusministerium hat sich mit der sie interessierenden Frage nicht im
einzelnen befasst. Für die Behandlung sind vielmehr die hierfür auf
Landesebene eingesetzten Rückerstattungsdienststellen zuständig. In Bayern
besteht, wie Sie wissen, das Landesamt für Vermögensverwaltung und
Wiedergutmachung. Man ist dort der Meinung, dass die Erfassung am besten
durch die Kultusgemeinden in Bayern erfolgen würde, die nach der mir
gemachten Darstellung sowohl von der Landesregierung wie vom
Staatskommissar als Rechtsnachfolger anerkannt werden…
Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung
Sattler“
Es schien, als ob die Bayerische Landesregierung die Position der neuen Jüdischen
Gemeinden gegen die amerikanisch-jüdischen Positionen fürs erste akzeptierte. Das
wird durch einen weiteren Feldbericht bestätigt, den Meir Ben-Horin nach Arendts
Heimreise in die USA im September 1950 verfasste. Dort bestätigten sich Scholems
(und auch Arendts) Befürchtungen. Das Bayerische Kultusministerium informierte die
„Jewish Cultural Reconstruction“ im August 1950, dass es keine Verordnung geben
würde und dass alle Resitutionsangelegenheiten nun in den Zuständigkeitsbereich des
Landesamtes für Wiedergutmachung fielen. Ben-Horin erwähnte auch, dass Philip
Auerbach die Arbeit der „Jewish Cultural Reconstruction“ zu behindern versuchte.
Trotz des Fehlschlags in Bayern gelang es der „Jewish Cultural Reconstruction“ bis
1952, 427.000 Bücher aus Deutschland herauszubringen: 191.423 nach Israel und
160.886 in die USA, der Rest ging in die verschiedensten Länder der westlichen Welt.
Die Mitglieder der „Jewish Cultural Reconstruction“ waren davon überzeugt, dass
Europa nie wieder ein Zentrum jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sein werde.
Arendt und Scholem waren sich durch ihre gemeinsame Arbeit bei der „Jewish Cultural
Reconstruction“ wohl näher, als man glauben mag. Vielleicht wurden ihre
Meinungsverschiedenheiten über den Zionismus und den Eichmannprozess bewusst
als Stellvertreterkonflikte aufgebauscht. Beide standen für die neue jüdische Identität
und Existenz nach dem Holocaust außerhalb Europas. Deutschland, ja Europa, war für
sie keine Option mehr. Jüdisches Leben und Wirken verlagerte sich nach Israel und in
die Vereinigten Staaten. Beide hatten neue Modelle vor Augen, wie jüdische Tradition in
der Moderne vermittelt werden sollte und wie man ethnische Kultur in politischen
Aktivismus überträgt. Ihre Auseinandersetzungen gingen von einer tiefen
Übereinstimmung, der Wahrnehmung des Scheiterns der jüdischen Assimilation, aus.
Das heißt auch, dass für beide jüdisches Leben in Deutschland und in Europa nach
1945 nicht mehr tragbar war. Beide versuchten, den Raum zu erkunden, wo Juden als
Juden öffentlich und kulturell in einem größeren politischen Umfeld handeln könnten.
Die „Jewish Cultural Reconstruction“ hat ihnen ein Betätigungsfeld geboten, wo sie ihre
theoretischen Ansichten in die Praxis umsetzen konnten.
Anmerkungen
1 Hannah Arendt und Heinrich Blücher, Briefe 1936-1968, hrsg. von Lotte Köhler, München-Zürich: Piper, 1996, S. 174.
2 Die Rekonstruktion von Arendts Besuch in München beruht auf nicht veröffentlichten Akten der „Jewish Cultural Reconstruction“ und unveröffentlichten Briefen, die Arendt und Scholem in den Jahren 1949 bis
1951 wechselten und in denen es fast ausschließlich um die Geschäfte der „Jewish Cultural
Reconstruction“ geht. – Nach Mitteilung von Marie Luise Knott werden diese Briefe mitsamt den Field Reports von Hannah Arendt im Rahmen der von ihr herausgegebenen Hannah Arendt–Gershom Scholem Briefedition 2009 im Suhrkamp Verlag erscheinen.
3 Ausführlicher zur Arbeit der „Jewish Cultural Reconstruction“ siehe mein Buch Gedächtnisraum Europa: Die Visionen des europäischen Kosmopolitismus – Eine jüdische Perspektive (transcript Verlag, Bielefeld, 2008).
4 Arendt-Blücher, Briefe, S. 175.
5 Arendt-Blücher, Briefe, S. 185.
6 Nachrichten für wissenschaftliche Bibliotheken, 3. Jg., Heft 4, April 1950, S. 62.
7 Dieser Brief mit dem beigelegten Memorandum befindet sich unter den Salo Baron Papers in der Manuscript Division der Stanford University.
8 Der Katalog wurde unter dem genannten Titel zuerst als Supplement zu Jewish Social Studies, VIII, 1946, veröffentlicht. In den beiden folgenden Jahren erschienen zwei weitere Listen: „Tentative List of Jewish Periodicals in Axis-Occupied Countries“, Jewish Social Studies, IX, 1947, und „Addenda and Corrigenda to Tentative List of Jewish Cultural Treasures in Axis-Occupied Countries“, Jewish Social Studies, X, 1948. Für die Fragebögen siehe die Salo Baron Papers, Stanford University.
9 Darüber hinaus enthält diese Zusammenstellung eine Aufstellung aller nationalsozialistischen Institutionen, die sogenannte Judenforschung betrieben haben und zu diesem Zwecke Bücher aus jüdischen Beständen beschlagnahmten. Das Hauptaugenmerk liegt also auf beweglichen Gegenständen wie beispielsweise Büchern, Dokumenten oder Kulturgegenständen.
10 Siehe oben den Wortlaut der Veröffentlichung.
11 Hannah Arendt to Salo Baron, Basel, December 30th, 1949, Salo Baron Papers, Stanford University.
12 Dieser Brief (wie die anderen hier herangezogenen zwischen Scholem und Arendt gewechselten Briefe) befindet sich im Archiv der “Jewish National and University Library” in Jerusalem (Arc. 4 o 793 JCR).