Macht der Demokratie

Vortrag von
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

anlässlich der
Hannah-Arendt-Tage Hannover 2001
vom 27. bis 28. Oktober 2001 in Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihre Erwartung an meine Ausführungen von Anbeginn auf ein angemessenes, ihre mögliche Enttäuschung verminderndes Maß zu bringen, möchte ich meinen Vortrag mit einem Eingeständnis beginnen. Mit dem Eingeständnis nämlich, dass ich mich für alles andere als eine Kennerin des Denkens und Schaffens von Hannah Arendt halte. Und dieses Eingeständnis, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, ist keine Koketterie.
Über diese Selbsteinschätzung, die mich nach der Bekanntgabe des Vortragstitels fast zur Zurücknahme meiner Bereitschaft bewogen hätte, heute bei Ihnen zu sprechen, habe ich mich im wesentlichen aus zwei Gründen hinwegzusetzen vermocht. Zum einen wegen des vielzitierten und selbst mir geläufigen Ausspruchs Hannah Arendts, wonach der Sinn der Politik die Freiheit sei. Ein Satz, dessen suggestiver Kraft sich  – das werden Sie zugeben – eine Politikerin, die sich selbst als eine liberale begreift, nicht so ohne weiteres entziehen kann. Zum anderen aber auch wegen meiner neuen Erfahrung, derzufolge das Wissen um Hannah Arendt und ihr Denken, nicht nur bei mir, sondern allgemein nicht sehr weit verbreitet zu sein scheint.
Wie mir, so geht es vermutlich vielen, zumindest vielen aus den Kreisen meiner Bekannten im näheren und weiteren Umfeld der Politik. Und zwar durchaus auch solchen, denen ich unterstelle, dass sie sehr wohl gewillt und in der Lage sind, ihr politisches Handeln als solches zu reflektieren und in wissenschaftliche oder historische Zusammenhänge zu stellen.
Für die von mir wahrgenommene verbreitete Unkenntnis des Arendtschen Denkens gibt es sicher ein Bündel von Gründen. Ein Grund scheint mir der zu sein, dass sich die zentralen Begriffe, mit denen Hannah Arendts politische Philosophie arbeitet, in ihrer Bedeutung sehr weit von denen entfernen, die wir im alltäglichen, aber auch im einschlägigen Jargon von Politik und Politikwissenschaft gewohnt sind zu benutzen. Ich denke vor allem an Begriffe, die sich um Herrschaft, um Über- und Unterordnung drehen, also besonders an diejenigen, die auch das Motto der diesjährigen Hannoverschen Hannah-Arendt-Tage bestimmen: an Macht und Gewalt.
Bezeichnet bekanntlich nach Max Weber - von dem zumindest in Bezug auf dieses Begriffsfeld unser politisches Denken und Sprechen weitgehend geprägt ist - der Begriff Macht das Vermögen, den eigenen Willen auch gegen Widerstände anderer durchzusetzen, so entspricht für Han¬nah Arendt die Macht der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln. Während der Webersche und uns sicher geläufigere Begriff von Macht immer mit Zwang, Gewalt, mit Hierarchie und vor allem mit Begrenzung von Freiheit zu tun hat, sind im Ge¬gensatz dazu nach der Arendtschen Begriffsfassung Macht und Freiheit fast identisch. Sie sind das Resultat einer kommunikativen Einigung der in ihren Einstellungen und Ansichten unterschiedlichem Menschen: Einer Einigung, mit dem Ziel, sich für ein gemeinsames, das heißt, politisches Handeln zu entscheiden.
Diese jedenfalls für mich ungewöhnliche, um nicht zu sagen, gewöhnungsbedürftige Begriffsfassung ist wesentliches Element der politischen Theorie Hannah Arendts, von der ich gestehe, nicht zu erkennen, ob sie als empirisch-deskriptive, als utopisch-spekulative oder als teleologisch-normative gedacht werden muss. Die Neu- oder Umdeutung der um Herrschaft kreisenden Begriffe entspringen ganz offensichtlich Hannah Arendts tiefer Abneigung gegen jedes teleologische, auf Endzwecke ausgerichtete Element in der Politik. In ihrer Abgrenzung von z.B. Max Weber, dessen Machtbegriff immer etwas mit Verfügungsgewalt über Machtmittel zur Erreichung bestimmter Zwecke zu tun hat, steht Hannah Arendts Machtbegriff geradezu exemplarisch für die Abkehr von jeder überkom¬menen politischen Theorie, die Politik in Mittel-Zweck-Relationen einordnet, das heißt, Politik instrumentell, als Instrument oder Werkzeug zur Herstellung eines avisierten Endergebnisses begreift. Sie will das „Herstellen“, und das heißt in ihrem Sprachgebrauch, das auf Zwecke ausgerichtete Tätigsein der Menschen, aus dem Bereich des politischen Handelns grundsätzlich verbannen. Denn der Versuch, Politik als an Zwecken ausgerichtetes Tätigsein des Menschen zu begreifen, ist – so interpretiere ich Hannah Ahrend - wegen der wesensbedingten, - durch die Endlichkeit des menschlichen Lebens verursachte prinzipielle Zukunftsoffenheit politischer Prozesse nicht nur zum Scheitern verurteilt, sondern auch dazu geeignet, der Entstehung totalitärer Ordnungen Vorschub zu leisten.
Obgleich mir dieser Schluss auf die Totalitarismusneigung holistischer und finaler Gesellschaftsentwürfe, denen - wie wir wissen - etwa Karl Popper mit einer allerdings anderen als der Arendtschen Begründung die „Offene Gesellschaft“ entgegengesetzt hat, natürlich sehr sympathisch ist, stellen sich mir zur spezifisch Arendtschen Herleitung doch einige Fragen: Ich erlaube mir meine eingangs eingeräumte Unbedarftheit in Anspruch nehmen, wenn ich mir und Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst die Frage vorlege, ob die Schärfe, mit der Hannah Arendt politisches Handeln in einen Gegensatz zum zweckorientierten Herstellen bringt, nicht etwas zu gezwungen, zu nominalistisch ist und womöglich dazu führt, dass ihre Philosophie die politische Wirklichkeit verfehlt und nicht mehr hinreichend realistisch abzubilden in der Lage ist?
Es fragt sich nämlich, ob politisches Handeln überhaupt im Arendtschen strikten Sinne auf Zweckorientierung verzichten kann und sei es auch nur auf solche Zwecke, die auf die Abweisung derjenigen holistisch-teleologischen Ideologien und Gesellschaftsentwürfe zielen, die von Hannah Arendt zu Recht in den Entstehungszusammenhang von Totalitarismus gestellt werden. Allgemeiner gefragt: Besteht Politik nicht doch auch und immer im „Herstellen“, nämlich z.B. im Herstellen von Gesetzen, die sehr wohl den Zweck haben oder haben wollen, etwa zur Herstellung gewünschter oder zur Abwehr unerwünschter gesellschaftlicher Zustände beizutragen. Beinhaltet zum Beispiel nicht jede Verfassung, die ja wohl das prominenteste Ergebnis der im Arendtschen Sinne gefassten Politik ist oder sein sollte, nicht notwendigerweise auch Elemente, die Hannah Arendt wegen ihrer strikten Ablehnung jeglicher Zweckorientierung politischen Handelns als „teleologische“ zu begreifen gezwungen ist.
Man denke etwa an die deutsche Verfassung, an unser Grundgesetz. Dieses untersagt bekanntlich in seinem Artikel 79 sogar dem verfassungsändernden Gesetzgeber gewisse Eingriffe, das heißt, es stellt die Grundsätze der Artikel 1 GG und 20 GG unter eine sogenannte Ewigkeitsgarantie. Es ist also selbstredend, dass dieser Artikel 79, wie im übrigen andere Grundgesetzbestimmungen auch, auf ein Telos Bezug nimmt, nämlich auf das, was wir mit dem Bundesverfassungsgericht als die freiheitlich-demokratischen Grundordnung bezeichnen. Und sein Zweck besteht evidenterweise darin, die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft davon abzuhalten, diese freiheitlich demokratischen Grundordnung aus dem Blickfeld zu verlieren.
Provokativ gefragt: Läuft Hannah Arendt nicht in die Gefahr, in die Nähe des von der politisch rechten Rechten immer wieder erhobenen Vorwurfs zu geraten, das liberal-demokratische Denken sei konstruktivistisch. Es erhebe in arrogant-elitärer Weise ein kopfgebürtiges Konstrukt, nämlich die liberale Demokratie mit ihrem Individualismus und ihren vermeintlichen Grund- und Menschenrechten in den Rang eines Telos und missachte so das unmittelbare, urwüchsigen Wollen des Volkes, dessen Freiheit auf undemokratische Weise beschnitten werde. Ein Vorwurf – wie gesagt - des Rechtskonservatismus der in sprachlicher Anlehnung an Carl Schmitt darin gipfelt, die Verfassung, das heißt unser Grundgesetz als Gefängnis zu denunzieren, in dem die res publica der Deutschen gefan¬gengehalten werde und aus dem es jetzt endlich auszubrechen gelte.
Obwohl ich sicher bin, dass Hannah Arendt sich diesem Vorwurf von Rechts so nicht anschließen würde, scheint es mir doch bedenkenswert, dass er sich einer Begrifflichkeit und Argumentationsstruktur bedient, die der von Hannah Arendt verwendeten nicht ganz unähnlich sind. Beden¬kenswert ist diese Strukturverwandschaft umso mehr, als auch Hannah Arendt mit Blick auf die beklagte Vermischung von politischem Handeln und zweckorientiertem Herstellen, die neuzeitliche politische Philosophie des „Konstruktivismus“ bezichtigt in dem sie ihr vorwirft, sich auf die Wirk¬lichkeit nicht einzulassen und Staaten herstellen zu wollen. Die im Bereich des Herstellens berechtigte Vorstellung, das nur das wirklich sein wird, was man im Begriff steht zu machen, werde aber ständig durch den Gang der Ereignisse widerlegt, die durch politisches Handeln entstanden sind und in denen sich nichts häufiger ereignet als das Unerwartete.

Um noch provokativer zu fragen: Bin ich nun als liberale Politikerin dem Vorwurf Hannah Arendts ausgesetzt, dem Totalitarismus Vorschub zu leisten? Und zwar deshalb, weil ich Politik instrumental insofern begreife, als ich mit dem Instrument des Gesetzes nicht etwa die historische Offen¬heit von gesellschaftlicher Entwicklung aufheben, diese aber sehr wohl auf der Straße der individuellen Freiheit halten möchte? Geraten wir also in Totalitarismusverdacht, wenn unser politisches Bemühen sich darauf richtet, die Bedingungen der Möglichkeit von Freiheit auch in Zukunft zu gewährleisten? Wenn wir Gesetze machen, die den Freiheitsgrundrech¬ten, die der Meinungs-, Religions-, der Presse- und Koalitionsfreiheit die¬nen?
Ich vermute, sehr geehrte Damen und Herren, dass diejenigen unter ihnen, die von Hannah Ahrendt und ihrem Denken mehr als ich ver¬stehen, mir nun vielleicht sogar etwas verärgert vorhalten werden, dass Hannah Arendt die Verfassung – zumal die der Vereinigten Staaten – sehr ge¬schätzt habe. Und dass zwischen Hannah Arendts Begriff des Politi¬schen und dem des oben erwähnten Carl Schmitt unversöhnliche ideolo¬gische Welten liegen.
Nur, sehr geehrte Damen und Herren, das alles weiß ich natürlich auch. Meine Fragen richten sich nicht an die politische Gesinnung Hannah Arendts, sondern auf das Wieso, auf die innere Schlüssigkeit ihrer theore¬tischen und praktischen Vorstellungen. Ich frage mich also, wieso sich die Achtung der Verfassung und wieso sich die Abweisung etwa des von mir genannten rechtskonservativen Standpunktes aus der politischen Philoso¬phie Hannah Arends ergibt. Liegt nicht doch – so meine vorsichtige Ver¬mutung - eine gewisse Selbstwidersprüchlichkeit im Gedanken vor, in die Hannah Arendt in ihrem Bestreben nach scharfkantiger und neuartiger begrifflicher Fassung von Handeln, Herstellen, Macht, Gewalt, Zweck und Mittel unversehens und unfreiwillig geraten ist? Wenn denn - wie Hannah Arendt sagt - der Sinn der Politik die Freiheit sein soll, was spräche dann dagegen, den Zweck der Politik nicht zuletzt darin zu sehen, diese Freiheit zu stärken und für die Zukunft zu sichern?
Sehr geehrte Damen und Herren, lebte Hannah Arendt noch und ließe sie sich dazu herab, meiner vorsichtig geäußerten Befürchtung zu begeg¬nen, dass ihre politische Philosophie die politische Wirklichkeit verfehlen und nicht frei von Selbstwidersprüchen sein könnte, dann würde sie mir wahrscheinlich vorhalten, einen kardialen Denkfehler zu begehen, einen Fehler, den ihrer Ansicht nach die überkommene politische Philosophie immer schon gemacht habe. Denn: Ihrer Meinung nach lässt sich der größte Teil der politischen Philosophie seit Plato mühelos als eine Ge¬schichte von solchen Denkfehlern, nämlich von Versuchen und Vorschlä¬gen darstellen, die theoretisch und praktisch darauf hinauslaufen, Politik überhaupt abzuschaffen. Mein Denkfehler – würde sie sagen - bestehe vor allem in der irrigen Vorstellung, dass alle Politik eine Form der Herr¬schaft sei und dass es zum Wesen auch des neuzeitlichen Rechtsstaates gehöre, das Herrschen und Beherrschtwerden, Befehlen und Gehorchen auf Grund positiver Gesetze zu regeln. Unabhängig von der Staatsform, ob Monarchie, Oligarchie oder Demokratie, führe diese Zusammenbin¬dung von Politik und Herrschaft aber immer und notwendigerweise zu ver¬tikalen Staatsstrukturen, in denen dass, was ihrer Meinung nach das ei¬gentlich Politische ist, verkrüppelt und pervertiert werde.
Hannah Arendt stellt sich also offensichtlich ein soziales Gebilde als Ersatz für den herkömmlichen Staat vor, in dem es deshalb keine Herr¬scher und Beherrschte gibt, weil Alle herrschen, weil Alle über politische Macht und zwar über gleiche politische Macht verfügen, die ja – wie ich schon gesagt hatte – in der Fähigkeit der Menschen besteht, sich zusam¬menzuschließen und einvernehmlich, das heißt politisch zu handeln.
In diesem sozialen Gebilde der Hannah Arendt hebt sich, weil eben alle herrschen, Herrschaft ebenso auf, wie die uns geläufige Gegenüberstel¬lung von Staat und Gesellschaft. Dieses soziale Gebilde „Demokratie“ zu nennen, wäre nur vom etymologisch-begrifflichen her falsch. Wegen des Ausschlusses jeglicher vertikalen Struktur stünde diese Gebilde aber auf jeden Fall in einem bemerkenswerten Gegensatz zu dem, was wir die re¬präsentative Demokratie zu nennen pflegen.
Ich vermute, sehr geehrte Damen und Herren, dass sie sich denken können, mit welcher Art von Argumenten ich bei unserem angenommenen Streitgespräch versuchen würde, Hannah Arendts Verteidigungsrede zu parieren. Auf jeden Fall würde ich ihr sagen, dass ich ihre Vorstellung von bürgerlicher Selbstherrschaft und herrschaftsfreier Staatlichkeit nicht nur sympathisch finde, sondern auch als anzustrebendes Ziel anerkenne. Einwenden würde ich allerdings, dass dieses Ziel nicht dadurch erreicht werden kann, dass wir gewissermaßen ex catedra Politik zur herrschafts¬freien Zone deklarieren. Herrschaft, Über- und Unterordnung dürfte es schon immer gegeben haben, jedenfalls ist mir weder ein Anthropologe noch ein Zoologe bekannt, der Gegenteiliges behauptet hätte. Statt Herr¬schaft schlichtweg aus der Politik herauszudefinieren oder andersherum, die sozialen Bereiche, in denen Gewalt und Herrschaft herrschen als nicht der Politik zugehörig zu deklarieren, was nebenbei bemerkt jene, die über die Mittel zum Herrschen verfügen, nicht sonderlich beeindrucken wird, käme es darauf an, Instrumente, das heißt Gesetze, Institutionen und Strukturen zu etablieren und zu sichern, die sich dem Ideal der bürgerli¬chen Selbstherrschaft und herrschaftsfreien Staatlichkeit so weit wie mög¬lich nähern. Und genau das, so würde ich bescheiden gegen Hannah Arendt und ihren Politikbegriff einwenden, genau das hielte ich für Politik.
Vielleicht würde Hannah Arendt dann darauf verweisen, dass sie sich ja auch schon den Kopf darüber zerbrochen habe, welche Staatsform ih¬rem Politikbegriff am nächsten kommen könnte. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Staatlichkeit nicht vertikal, sondern horizontal, föderal gegliedert werden und die Elemente dieser horizontalen Struktur so etwas wie Räte sein müssten. Tatsächlich ist es diese Form von Staatlichkeit, die Hannah Arendt für die am ehesten kompatibel mit ihrem Begriff von Politik ansieht.
Nun sind Föderalismus ebenso, wie die Forderung nach ihm ja nicht unbedingt etwas originelles, neues. Allerdings dürfte für Hannah Arendt das für eine Föderalisierung des Staates sprechende Argument der Herr¬schafts- oder Gewaltenteilung gerade keine besondere Rolle spielen, weil es nach ihrem Politikverständnis eine zu teilende Staatsgewalt ja gar nicht gibt. Meines Erachtens kann Hannah Arendt ihre Forderung nach Födera¬lisierung des Staates konsequenterweise nur mit dem Charme der kleinen Einheit oder, positiv gewendet, mit der Verstärkung der bürgerlichen Teil¬habe oder der Teilhabechancen begründen. Allerdings bleibt, wie auch bei ähnlichen kommunitaristischen Vorstellungen, doch die Frage offen, ob diese kleinen Einheiten, deren Anzahl konsequenterweise ins Uferlose wachsen müsste, zum Ausgleich ihrer womöglich unterschiedlichen Inte¬ressen und Belangen nicht einer höheren, übergeordneten Einbindungs¬ebene bedürfen. Das aber deckt sich wiederum nicht mit Hannah Arendts Politikbegriff.
Aber noch eine ganz andere Frage bliebe offen, nämlich die, ob Han¬nah Arendt mit ihrem Vorschlag zur besten Staatsstruktur, mit diesem Schritt ins politisch-konkrete, nicht genau das tut, was sie mit Vehemenz und viel Engagement der bisherigen politischen Philosophie zum Vorwurf macht. Nämlich den Versuch unternimmt, einen Staat zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch dies bestärkt mich in meiner Frage, ob die politische Philosophie Hannah Arendts vielleicht doch an gewissen Selbstwidersprüchen leiden oder die gesellschaftliche Wirklich¬keit verfehlen könnte. Und mit dieser Frage stehe ich nun als Rednerin des heutigen Nachmittags in einer eher ungewöhnlichen Rolle vor meinem Auditorium: Nämlich als jemand, der von der hoffentlich nachfolgenden Diskussion eher Belehrung als Bestätigung erwartet. Und auch das, sehr geehrte Damen und Herren, ist keine Koketterie.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.